Hallo,
aufgrund der Urlaubssituation bin ich in die Verlegenheit gekommen, Nachweise zur Teilnahme an einer Ausschreibung einer öffentlichen Institution beschaffen zu sollen.
Den Gewerbezentralregisterauszug sowie eine Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet, hat der zuständige Mitarbeiter schon beigebracht.
Nun wird noch nach…
- einer Mitteilung über die Anzahl der Mitarbeiter
- einen Nachweis über das ordnungsgemäße Abführen von Sozialabgaben und
- eine Referenzliste mit Ansprechpartnern und deren Telefonnummern über Aufträge in ähnlicher Größenordnung
… gefragt.
Um jetzt keine „Formfehler“ zu machen habe ich folgende Fragen:
- reicht es, einfach eine selber erstellte Liste mit den Mitarbeitern und ihren Funktionen zu schreiben?
- weist man die korrekte Abführung von Sozialabgaben durch einen schlichten Kontoauszug nach, indem man die entsprechende Buchung im letzten Monat herausstellt - oder bedarf es hier einer anderen Form?
- reicht es, gleichartige Aufträge in der Vergangenheit einfach selber in einer Liste aufzuschreiben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß,
MecFleih
Servus,
- reicht es, einfach eine selber erstellte Liste mit den
Mitarbeitern und ihren Funktionen zu schreiben?
Ja, falls nicht im Einzelfall ausdrücklich ein Nachweis oder eine Bestätigung von dritter Seite gefordert wird.
- weist man die korrekte Abführung von Sozialabgaben durch
einen schlichten Kontoauszug nach, indem man die entsprechende
Buchung im letzten Monat herausstellt - oder bedarf es hier
einer anderen Form?
Der Nachweis muss durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen geführt werden. Hinweis: Wenn man die von den dreizehn KKn vorlegt, die ihn innerhalb von zwei Tagen klar kriegen, ist niemand in der Lage, nachzuzählen, wo die fünf anderen denn sind.
- reicht es, gleichartige Aufträge in der Vergangenheit
einfach selber in einer Liste aufzuschreiben?
Hier liegt der Schwerpunkt des ganzen Rituals. Es ist allemal nützlich, hier zwar nicht ausufernde, aber ziemlich detaillierte Angaben zu machen: Volumina der Projekte, fachlich/inhaltliche Schwerpunkte und Besonderheiten, Auftraggeber, Ansprechpartner/Referenzen etc.
Kann alles selber zusammengestellt werden, es braucht keine Bestätigung durch die Auftraggeber. Wenn man aber entsprechende Zettelchen hat, auf denen steht, wie toll das Ding durchgezogen worden ist und wie gering die Verspätung war, dürfen die gerne mit dazu.
– Ist sicher ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gefragt, oder nur die Gewerbeanmeldung und ein HR-Auszug? Es ist nicht unmöglich, aber je nach Branche immerhin ungewöhnlich.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
danke für die Auskunft!
Ich habe alles bestmöglich zusammengestellt und hoffe, dass man mit den Unterlagen zufrieden ist.
Schöne Grüße,
MecFleih