Hallo,
wenn Händler A etwas in das EU Ausland an einen Endkunden verkauft, muss doch Umsatzsteuer berechnet werden, genau wie innerhalb Deutschlands. Richtig?
Außerhalb der EU wird keine Umsatzsteuer berechnet, auch korrekt?
Wie verhält es sich aber andersherum, also wenn der Händler A ausländische Dienstleistungen in Anspruch nimmt (keine Warenlieferung).
Wie muss der Händler A z.B. eine Netto-Rechnung aus dem EU-Ausland verbuchen? Und wie die gleiche Rechnung aber mit ausl. Umsatzsteuer?
Beispiel:
Rechnungswert: EUR 100 + 20% ausl. Umsatzsteuer
Buchung: 100 Ausgabe, und die USt? (als Vorsteuer abziehen oder nicht?)
Wenn Nein, was passiert mit der USt? Oder soll dann 120 Euro als Ausgabe gebucht werden, ohne USt?
Wer kann mit das genauer erklären, ich habe schon so viel gegoogelt, aber vor lauter Informationen stehe ich jetzt noch mehr auf dem Schlauch als vorher…
Danke
LG
Sascha
Servus,
die Behandlung sonstiger Leistungen richtet sich danach, welche Leistung genau erbracht wird.
Ohne diese Information lässt sich der Fall nicht bearbeiten.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
die Behandlung sonstiger Leistungen richtet sich danach,
welche Leistung genau erbracht wird.
Zum Beispiel: Ebay-Rechnungen, PayPal-Gebühren
Gruß
Sascha
Servus,
die Leistungen von ebay sind auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen. Wenn der Empfänger der Leistung ein Unternehmer ist, ist der Ort der Leistung dort, wo er sein Unternehmen betreibt. Wenn der Leistungserbringer in einem anderen Land sitzt, darf er keine USt fakturieren, der Leistungsempfänger schuldet die USt.
Für Paypal dürfte das gradeso aussehen, weil Paypal keine Bank im eigentlichen Sinn ist, sondern auch da das elektronische Medium für die Vermittlung der Zahlungen im Vordergrund steht.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
die Leistungen von ebay sind auf elektronischem Weg erbrachte
sonstige Leistungen. Wenn der Empfänger der Leistung ein
Unternehmer ist, ist der Ort der Leistung dort, wo er sein
Unternehmen betreibt. Wenn der Leistungserbringer in einem
anderen Land sitzt, darf er keine USt fakturieren, der
Leistungsempfänger schuldet die USt.
Bedeutet also, dass der Unternehmer Nettorechnungen bekommen sollte.
Wie muss dieser die rechnung in Bezug auf die USt buchen, wenn die deutsche USt dann noch abgefürt werden muss? Da diese ja gleichzeitig ja auch wieder als Vorsteuer abgezogen werde kann, soweit ich informiert bin. Den Nettobetrag als Ausgabe ist klar. Aber wie bucht man die USt in diesem Fall? Das ist mir nicht ganz klar.
Für Paypal dürfte das gradeso aussehen, weil Paypal keine Bank
im eigentlichen Sinn ist, sondern auch da das elektronische
Medium für die Vermittlung der Zahlungen im Vordergrund steht.
Vielen Dank für die Antworten
Sascha