Guten Tag,
Ich habe eine frage:
Darf ich einen „Betrunkenden“ Kunden weiteren Alk werkaufen? (z.b. Vodka, bier, wein)
Also es war so:
Heute kam ein stammkunde von und richtig volle in den Getränke markt. Er konnte kaum laufen, reden und stehen. Er hat sich eine Flasche Vodka geschnappt und wollte bezahlen. Nur konnte der mann das nicht und ist raus gegangen, aber kam nach weniger als 1 min wieder und holte sich 2 Dosen bier und meinte ich soll es anschreiben. Aber ich habe zu ihn höflich klar machen wollen, das ich jemand von sein zuhause anrufen wolle, dass er abgeholt wird. Das wolle er nicht, aber er wolle das Bier, Ich verweigerte. Er meinte ich müsse es machen, doch ich hatte ihn gesagt das ich vertrags freiheit habe, also ich verkaufen kann an wenn und überhaubt.
Zu meinen bedauern war mein kolege ebend ausliefern und das Telefon nicht in der nähe. nach ca 4 min hin und her, kamen schon 2 männer von der Polizei und nahmen ihn mit. Ich danke gott, das ein Kunde der im laden war, die Polizei gerufen hat.
da kam mir die frage auf, ob ich den Herren über haubt Alk noch verkaufen dürfe?
Ich hätte es nicht gemacht, aber ob man es darf wäre die frage.
MFG
Stefan
p.s. der Mann war über 18! Schätze so 35 rund um