Guten Tag,
auch wenn es Vertragsfreiheit gibt:
Darf ein Händler/Dienstleister einen Kunden abweisen weil er Türke, Greuther Fürth Fan, behindert, ungepflegt… ist?
Danke!
TJ
Guten Tag,
auch wenn es Vertragsfreiheit gibt:
Darf ein Händler/Dienstleister einen Kunden abweisen weil er Türke, Greuther Fürth Fan, behindert, ungepflegt… ist?
Danke!
TJ
Mhh, also nein, darf er aus diesem Grund nicht, trotzdem ist ein Händler nicht gezwungen ein Geschäft mit jemandem zu schließen(wie z.b. so in der Art, dass ein Arzt helfen MUSS).
Wenn ein Händler nicht handeln will, wird er auch ganz sicher nicht diesen Grund vorbringen, sondern andere (zu schlechtes Angebot vom Kunden, Zulieferer bringt mom. keine Ware etc.).
na klar!!
moin,
in meinen agbs steht, dass bei mir ausschliesslich schwule weibliche juden mit stark pigmentierter haut kaufen duerfen!!
das verkleinert zwar meinen potentiellen kundenkreis, aber genau an diesen will ich verkaufen, + das kann mir KEINER verbieten!!
gruss
khs
Gibt sogar einen extra Begriff dafür: Demarketing!
natürlich die Frage, wie man es kommuniziert… zum rechtlichen kann ich nichts sagen, aber inhaltlich dürfte die strikte Durchsetzung einer Kundensegmentierung teilweise (!) sinnvoll sein, bspw. um eine stärkere Loyalität gegenüber den Zielgruppen zu erhalten.
VG
Wie sieht das aber aus, wenn ich sage: Nein, ich verkaufe nicht an Juden! ???
Was ist dann?
keineswegs
in meinen agbs steht, dass bei mir ausschliesslich schwule
weibliche juden mit stark pigmentierter haut kaufen duerfen!!das verkleinert zwar meinen potentiellen kundenkreis, aber
genau an diesen will ich verkaufen, + das kann mir KEINER
verbieten!!
Oh doch, sofern es sich um ein Massengeschäft handelt und für die Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund vorliegt. Lies §19 AGG, zu finden hier:
Beispiel aus Köln
hallo zusammen
ich kann mich erinnern, das es gegenüber vom kölner hauptbahnhof ein geschäft gab oder noch gibt, welches durch schilder darauf aufmerksam machte, das lediglich japanische staatsbürger erwünscht sind. war eine boutike für luxus-schnick schnack.
es gab eine riesige diskussion ob dies erlaubt sei. die damalige stellungnahme der ihk lautete eindeutig JA!
gruß aus wuppertal
Soweit ich weiß darf man abweisen, aber nicht mit diskriminierenden Begründungen (man darf ja als Arbeitgeber auch nicht sagen ich will nur junge, oder Mädels, oder Wessis oder junge Wessimädels oder sonstwas). Aber in Discotheken werden ständig Kunden abgewiesen und es gibt eine Menge „wir müssen draußen bleiben“ Schilder für Hunde(besitzer) oder Essen/Eisverbot im Klamottenladen.
Schickt Eure abgewiesenen Kunden doch bitte einfach zu uns. Wir verkaufen international egal welche Länder, Religionen oder Hautfarben auch wenn sie Eis essen. Nur bei seltsamen politischen Einstellungen würde ich vielleicht gelegentlich Ausnahmen machen …
Kai