meine erste Reaktion war, was ist das für ein Lieferant!? Falls möglich, suche schleunigst einen besseren Lieferanten. Oder stelle das Bezahlsystem um.
Normalerweise bekomme ich meine Ware per Rechnung. Das setzt natürlich Bonität voraus. Bei anderen Firmen zahle ich per Lastschrift, also Ware UND Rechnung sind da und dann gibt es - wie üblich - das Geld. Ein Lieferant hat eine Abbuchungsgenehmigung (hier kann man eine „Lastschrift“ nicht mehr rückgängig machen) … und der Rest, den gibt es in der Regel nicht. Also keine Nachnahme, keine Vorkasse (außer bei Ebay).
Vorkasse ist für den Lieferanten optimal. Liefern kann ich, wann ich will. Mit der fremden Kohle finanziere ich meine Lieferanten, kostenlos. Sollte Dein Lieferer zwischenzeitlich pleite gehen, dann ist Dein Geld weg. Deshalb rät ein Lästermaul in der Möbelbranche (http://www.moebel-tipps.de) zu einem für Möbler unangenehmen Handeln. Vorkasse für Möbelkauf gibt es nur, wenn auch eine Sicherheit geliefert wird. Auf Sicherheiten kommt es gerade jetzt an. Also soll der Möbler für die Vorkasse ein Bankbürgschaft beibringen (Aval genannt). Mehr dazu auf der angegebenen Homepage bzw. in seinen Newsletters.
Kurzum, keine Vorkasse, sonst zahlst gehörig drauf! Auf Rechnungen warten, das kommt für mich überhaupt nicht in Frage.
Du hast sicherlich Recht mit dem, was Du schreibst.
In meinem Fall handelt es sich um eine spezielle Druckertinte, die der o. g. Lieferant um ca. 40% günstiger als seine Konkurrenten verkauft. Wenn er also aufgrund seiner Monopolstellung hier Vorkasse verlangt, so what.
Dass seine Handlungsweise jedoch inakzeptabel ist, darüber müssen wir uns nicht unterhalten - allein schon aufgrund rein ethischem Fairplay. Auch, dass ich für die Zukunft nicht mehr bereit bin, unter diesen Zahlungsbedingungen Ware abzunehmen, damit habe ich schon gedroht bis hin zur kompletten Einstellung meiner Bestellungen - ohne Reaktion. Ich werde ganz sicher nicht wegen einer fehlenden Rechnung in Höhe von 50,00 EUR vor Gericht gehen, zumal ich mich bei einer anderen Fehllieferung bereit erklärt habe, die zuviel gelieferte Ware abzunehmen und ich noch über 90,00 EUR bei ihm offen habe. Irgendwann wird er mir die Rechnung schon ausstellen, spätestens, wenn er sein Geld sehen will…
Mich interessiert in diesem Fall nur, ob er (der Lieferant) rein rechtlich da Fristen einzuhalten hat, wenn es um die Rechnungsausstellung bei erfolgtem Zahlungseingang geht.
Aus reiner kaufmännischer Sicht kann ich Ihnen aber abschließend nur beipflichten und mir die Frage stellen: „Was ist das für ein Lieferant…“
es gibt meines Wissens keine gesetzliche Vorschrift, wo drinsteht, daß eine Rechnung innerhalb von x-Tagen nach Lieferung erstellt werden muß. Bei http://www.akademie.de gibt es aber Hinweise zur korrekten Rechnungserstellung (zum Nachschauen, ob der Lieferant es auch korrekt macht, sonst gibt es Probleme mit dem Finanzamt).
Es ist üblich, daß sofort nach der Lieferung eine Rechnung zu erfolgen hat (auf eine Rechnung hat man einen gesetzlichen Anspruch - weil das Finanzamt was zum Lesen braucht). Dieser Anspruch ist gerichtlich durchsetzbar; ob es sich hier lohnt, bezweifle ich. Andere Lieferanten, die teuerer sind, aber korrekt arbeiten, sparen somit Geld, Zeit und Nerven.