Mal angenommen Person X würde sich in einem bekannten Möbelhaus ein komplettes Schlafzimmer aussuchen.
Der Preis für das gesamte Schlafzimmer beträgt ca. 1.000€.
Person X wird aufgefordert, 160€ als Anzahlung zu leisten.
Nun sieht sie aber nachmittags ein ähnliches Schlafzimmer, welches 200€ günstiger ist.
Gibt es eine Möglichkeit, dass sie die Anzahlung zurück bekommt oder einen Gutschein in der Höhe erhält?
Ein Recht gibt es meiner Meinung nach nicht, solange alle Vertragsbestandteile (Lieferzeitpunkt, Lieferumfang etc.) erfüllt werden. Aber aus Kulanz sollte es klappen. Fast alle grossen Ketten werben mit Tief-Preis-Garantie und Umtausch-ohne-wenn-und-aber. Hier sollte man sich informieren ob das Möbelhaus auch mit sowas wirbt und das dann in Anspruch nehmen. Dann gibt es entweder den gleichen Preis oder man darf (aus Kulanz) zurücktreten und die Anzahlung ausgezahlt oder als Gutschein erhalten.