Widerrufsrecht

Guten Tag,

Hat man als Kunde gegenüber einem Händler ein Widerrufsrecht, wenn man die Ware bei dem Händler per Fernabsatzvertrag bestellt hat und der Händler auf Wunsch des Kunden die Ware beim Großhändler bestellt hat? Die Ware ist keine Sonderanfertigung.

Vielen Dank für eure Antwort!

Hallo,

Hat man als Kunde gegenüber einem Händler ein Widerrufsrecht…

ist man als Kunde Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des BGB?

Gilt ein gesetzliches Widerufsrecht, kann dieses nicht eingeschränkt werden.

Gruß

S.J.

Hi Steve,

danke für die Antwort.

Ich bin Verbraucher.

Denkst du ich habe ein Widerrufsrecht?

Ich muss dazu sagen, ich habe per E-Mail bestellt.

Danke für deine Antwort!

Hallo,

Ich bin Verbraucher.

Denkst du ich habe ein Widerrufsrecht?

wie gesagt, wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, kann der Verkäufer dies nicht davon abhängig machen, ob er die Ware selbst erst beschaffen muss. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist eine Ausnahmeregelung. Ob dieses im Einzelfall anwendbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Siehe hierzu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

Gruß

S.J.

ist doch völlig egal, ob du per email bestellt hast oder im Webshop.
Und absolut egal ist, ob der gute Händler die Ware extra geordert hat (z.B. im PC Bereich machen das doch fast alle so).

Nur wenn die Ware extra für dich gefertigt wurde sieht es anders aus.
Besteht das aber wiederum aus Standardeinzeiteilen (z.B. PC), ist es meines Wissens schon nicht mehr individuell.

Also zurück damit…

Grüßle

Hartmut