Hallo,bis letztes Jahr hatte ich mich in einem Kosmetikstudio eingemietet um dort Manicure anzubieten,habe aber dann alles an eine Nachfolgerin abgegeben und arbeite momentan nicht wg. Babypause.Nun rief eine Dame an die noch einen Gutschein hat und Ihn einlösen möchte oder Geld zurück.(War sehr unfreundlich)Wie soll ich mich verhalten,wie sieht es rechtlich aus?Danke für Antwort!
Hallo,
ein gekaufter Gutschein muss meines Wissens drei Jahre gültig bleiben.
Selbst erstellte Gutscheine können begrenzt gültig sein, wenn es drauf steht.
Wenn Du Deinen Laden aber dicht gemacht hast (sprich Gewerbe abgemeldet), dürfte die renitente Dame kaum eine Chance haben.
Oder hast Du den Laden, evtl sogar mit Kundenstamm, an den Nachfolger verkauft? Dann einfach mal an die verweisen.
Viele Grüße
Hartmut