Hallo zusammen!
Auch hallo
Bitte meine Antwort nicht als Rechtsauskunft betrachten, ist nur als Vorschlag zu betrachten.
- Bei einer freiberuflichen Tätigkeit geht es ja um die
Dienstleistung und nicht um den Handel. Jedoch wird in der
Regel vorher ein Pauschalbetrag vereinbart.
Muss ich nun auf die Rechnung die Arbeitsstunden mit einem
Stundenlohn schreiben oder einfach den Namen der Software die
für den Auftraggeber entwickelt wurde und den Pauschalbetrag?
Das kannst Du Dir im Prinzip aussuchen. Du solltest allerdings vor dem Auftrag bekannt geben, wie hinterher zu bezahlen ist, und fairerweise, was dabei alles so passieren kann und was der Kunde möglicherweise akzeptieren soll. Wenn Du eine Software einmal für einen Kunden erstellst, schlage ich den Stundenpreis vor. Hier ist evtl. Dokumentation für den Kunden wichtig.
Dann kommt es drauf an, ob diese Software auch andere Kunden erhalten dürfen, das must Du mit dem ersten Kunden besprechen und abrechnen.
Wenn die Software mehrere Kunden erhalten(sollen), machst Du einen Festpreis, wenn alles fertig ist und funktioniert.
- Wenn ich als Dienst eine Software schreibe, die Zugriff auf
das Internet nimmt, funktioniert diese nur zum Zeitpunkt der
Fertigstellung einwandfrei.
Bin ich verpflichtet die Software gratis (also im
Pauschalbetrag inbegriffen) zu modifizieren, um sie wieder
lauffähig zu machen, wenn sich an den Ressourcen im Internet
etwas geändert hat und die Software nicht mehr funktioniert?
Du kannst durchaus eine Software anbieten, die von anderen Diensten abhängig ist, solltest aber daraufhinweisen. Darauf, das Du keine Garantien für andere Dienste gibst, kannst oder solltest Du hinweisen.
Fiktives Beispiel: Deine Software benutzt pop3 email, in 2 Jahren gibts aber kein pop3 mehr, Software funktioniert nicht mehr, Kunde sauer. Dann solltest Du direkt schreiben, „verwendet pop3 als email“, nur als Beispiel.
Ob Du die Software im Fall des Falles gratis modifizierst, liegt in Deinem Ermessensspielraum, jedoch würde ich Freundlichkeit dem Kunden gegenüber empfehlen. Wenn es z.B. an einer spezielle Eigenschaft Deiner Programmierumgebung gelegen hat, das das Programm „aber funktionierte“, dann hast natürlich Du die Schuld und must nachbessern.
- Bin ich allgemein verpflichtet Fehler zu beheben, die der
Auftraggeber zum Zeitpunkt der Übergabe nicht beanstandet hat?
Ich möchte empfehlen, kostenlose Updates für entdeckte Fehler zu schreiben, und auch mit dem Kunden in Kontakt bleiben, ihn informieren.
Der Kunde ist nicht verpflichtet, Dein Produkt sofort zu testen. Er ist verärgert, wenn er Fehlfunktion bemerkt, und dann ist es Deine Schuld.
Rechtlich kenne ich mich nicht so gut aus, aber sicherheitsweise bist Du kulant.
Vorschlag: Mach keine Fehler, teste so ausgiebig wie möglich, weise auf die Tests hin. Manchmal muss man Programme zum simulieren schreiben. Ziehe, wenn sinnvoll, auch den Kunden in geeigneter Form in den Herstellungsprozess mit ein. Beispiel: Eine Testphase vereinbaren.
Typisches Beispiel: Eine Datenbank funktioniert sehr schön, wird aber ab einer gewissen Größe immer langsamer. Ursache sind zu wenig Erfahrung und fehlende Tests.
Man kann unter Umständen natürlich auch Software anbieten, die wahrscheinlich nicht einwandfrei läuft. Das must Du dann aber von vornherein klarstellen, bzw. das ist dann nicht hochpreisige Ware.
Oftmals kann man mit bestimmter Software etwas anfangen, diese enthält jedoch noch irgendwo Fehler. Hier kommt es hauptsächlich darauf an, ob die versprochenen Funktionen vorhanden sind und einwandfrei funktionieren. Wenn Du etwas versprichst und es dann aber nicht funktioniert, kann man Dich am A. kriegen.
Das ganze stellt jetzt einmal meine Meinung dar.
MfG