Verzinsung bei unberechtigter Abbuchung
Von: , Frage gestellt am Mo, 19. Feb 2001
Hallihallo Wissende :-),
vor einiger Zeit hat eine Firma einen großen Betrag von unserem Konto abgebucht und erst nach längerer Zeit wieder gutgeschrieben. Die Abbuchung war unberechtigt.
Meine Bank sagt mir jetzt ich könne 16,5 % Zins geltend machen was mir fast schon unseriös erscheint. Anscheinend ist das der Zinssatz der bei nicht genemigter Kontoüberziehung von Bankseite anfällt. Ist das auch unter Kaufleuten üblich oder nur zwischen Bank und Kunde?
Allerdings würde ich "nur" 12% berechnen was wohl dem üblichen Überziehungszins bei Girokonten entspricht.
Sicherlich gibt es im Archiv einen Artikel dazu aber in der Stichwortsuche hab ich nix gefunden :-(
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Rolf
