vor einiger Zeit hat eine Firma einen großen Betrag von unserem Konto abgebucht und erst nach längerer Zeit wieder gutgeschrieben. Die Abbuchung war unberechtigt.
Meine Bank sagt mir jetzt ich könne 16,5 % Zins geltend machen was mir fast schon unseriös erscheint. Anscheinend ist das der Zinssatz der bei nicht genemigter Kontoüberziehung von Bankseite anfällt. Ist das auch unter Kaufleuten üblich oder nur zwischen Bank und Kunde?
Allerdings würde ich „nur“ 12% berechnen was wohl dem üblichen Überziehungszins bei Girokonten entspricht.
Sicherlich gibt es im Archiv einen Artikel dazu aber in der Stichwortsuche hab ich nix gefunden
Du kannst grundsätzlich den tatsächlich entstandenen Schaden (Überziehungszinsen + angemessenen Verwaltungsaufwand berechnen)
Als Faustgrösse für den Verwaltungsaufwand würde ich den Betrag sehen, der üblicherweise bei einer Rücklastschrift vom Gläubiger berechnet wird (ca. DEM 15,00)
Hi,
es handelt sich um einen Schadenersatzanspruch. Den kann man allerdings nur geltend machen, wenn auch ein Schaden entstanden ist. Man muß diesen Schaden im Streitfall auch nachweisen.
Wenn man keine Überziehung seiner Girokonten in Anspruch nimmt, entsteht auch kein Schaden.
Gruß,
Francesco