Verzinsung bei unberechtigter Abbuchung

Von: , Frage gestellt am Mo, 19. Feb 2001

Hallihallo Wissende :-),

vor einiger Zeit hat eine Firma einen großen Betrag von unserem Konto abgebucht und erst nach längerer Zeit wieder gutgeschrieben. Die Abbuchung war unberechtigt.

Meine Bank sagt mir jetzt ich könne 16,5 % Zins geltend machen was mir fast schon unseriös erscheint. Anscheinend ist das der Zinssatz der bei nicht genemigter Kontoüberziehung von Bankseite anfällt. Ist das auch unter Kaufleuten üblich oder nur zwischen Bank und Kunde?
Allerdings würde ich "nur" 12% berechnen was wohl dem üblichen Überziehungszins bei Girokonten entspricht.

Sicherlich gibt es im Archiv einen Artikel dazu aber in der Stichwortsuche hab ich nix gefunden :-(

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Rolf

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
    Re: Verzinsung bei unberechtigter Abbuchung

    Du kannst grundsätzlich den tatsächlich entstandenen Schaden (Überziehungszinsen + angemessenen Verwaltungsaufwand berechnen)

    Als Faustgrösse für den Verwaltungsaufwand würde ich den Betrag sehen, der üblicherweise bei einer Rücklastschrift vom Gläubiger berechnet wird (ca. DEM 15,00)

    • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
      Re^2: Verzinsung bei unberechtigter Abbuchung

      Hi,

      das Problem ist dass mir keine Überziehungszinsen angefallen sind da mein Konto gut bestückt ist :-)

      Jetzt ist die Frage ob ich die 12% trotdem verlangen kann obwohl ich nicht nachweisen kann dass ich die Kosten dafür hatte.

      Bye
      Rolf [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 9 Tagen hilfreich
    Re: Verzinsung bei unberechtigter Abbuchung

    Hi,
    es handelt sich um einen Schadenersatzanspruch. Den kann man allerdings nur geltend machen, wenn auch ein Schaden entstanden ist. Man muß diesen Schaden im Streitfall auch nachweisen.
    Wenn man keine Überziehung seiner Girokonten in Anspruch nimmt, entsteht auch kein Schaden.
    Gruß,
    Francesco

  3. Antwort von nach 9 Tagen hilfreich
    danke Euch allen o.t.

    sag ich doch: o.t. *g*

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