Ist statt einer Bezahlung eine Gutschrift erlaubt?

Hallo zusammen,

ich hab da ein Problem. Und zwar haben wir von einem Dienstleister Metallschrott abholen lassen. Ich sag gleich dazu, dass nicht der Dienstleister für das Abholen KEIN Geld erhält, sondern wir stattdessen von ihm Geld für den Schrott bekommen, den er ja weiterverwenden kann!

Also folgendes Problem: Statt einer Bezahlung für den Schrott, haben wir nur eine Gutschrift erhalten! Ist das erlaubt? Im HGB finde ich jetzt irgendwie keinen passenden Paragraphen.

Ich wäre für Hilfe sehr dankbar. Besonders mit passendem Paragraphen, wenn es nicht erlaubt ist!
Ich danke euch!

Servus,

worauf lautet denn die Gutschrift? Auf irgendein gesetzliches Zahlungsmittel? Auf eine Reise nach Antalya ohne Frühstück? Auf zehn Pfund Leberwurst?

Wenn sie auf ein gesetzliches Zahlungsmittel wie z.B. Euro lauten sollte, verstehe ich das Problem nicht so recht: Dann ist die Gutschrift das Dokument dafür, dass nach den dort angegebenen Zahlungsbedingungen eine Zahlung erfolgt.

Schöne Grüße

MM