habe demnächst vor KFZ aus Deutschland ins Ausland zu exportieren. Ich kaufe das KFZ beim Händler, ich selber bin auch Händler.
Nun meine Frage.
Der Händler weist auf dem Kaufvertrag den Kaufpreis inkl. Mehrwertsteuer aus. Wenn ich die Ware jetzt inkl. MwSt. kaufe und diese nun ins Ausland verschiffe, von wem bekomme ich dann die gezahlte MwSt. zurück?
In einem Forum habe ich gelesen, das ich dann die auf der Rechnung ausgewiesenen 19% MwSt. beim Zoll zurück bekomme. Ist das so korrekt?
die Mär von der USt-Erstattung durch den Zoll ist offenbar nicht auszurotten.
Der Zoll macht nichts anderes, als die Tatsache zu bestätigen, dass die Ausfuhr erfolgt ist.
Dieses berechtigt den Händler, der das Fahrzeug ausgewiesen hat, den Umsatz als steuerfrei auszuweisen.
Wenn er nun gleichzeitig Vorsteuerabzug aus dem Einkauf geltend machen kann, mindert die Vorsteuer seine Zahllast beim Finanzamt, oder führt zu einem Guthaben. Dahinter verbirgt sich soviel wie „Zurückkriegen“.
Wenn kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, hat der gute Mann gelitten.