Ware für Endverbraucher ohne MWSt-Auszeichnung?

Hallo Experten,
Frage: Darf ein Steinmetz eine Friedhofslampe, die an einen Endverbraucher verkauft wird, ohne Mehrwertsteuer auszeichnen? Ebenso, was gilt für die Grabsteine? Dass zum Arbeitslohn die MWSt hinzugerechnet wird, sehe ich nicht als Problem; nur was gilt für Stein und Lampe in der beschrifteten Auszeichnung an den Teilen?

Herzlichen Dank
Flaves

Hallo

Zunächst kommt es darauf an, ob er unter die Kleinunternehmerregelung §19 USt.-Gesetz fällt bzw. diese beantragt hat. Sollte das der Fall sein, darf er bei seinen Preisen keine MwSt ausweisen, muß jedoch auf der Rechnung darauf hinweisen.

Die Regelung zieht nur, wenn der Umsatz im vorangegangen Jahr nicht über 17.500€ lag und im aktuellen Geschäftsjahr nicht über 50.000€ liegt.

Viele Grüße

Danke für die Antwort; aber über das Unternehmen weiß ich nichts. Mich interessiert nur folgendes: Ich gehe ins Geschäft, suche eine Lampe aus, betrachte das Preis-Schild (z. B. 200 €), denke mir nichts Böses, und erhalte später die Rechnung über 238 € (200 € + 19% MWSt). Ist das korrekt? Soweit ich weiß, ist der (Friedhofs)Steinmetz kein Großhandel.

Flaves