Haftet der Lieferant von Quelle gegenüber Endkunde

Guten Tag,
Haftet nun nach dem Ende vom Quelle Versandhaus der eigentliche Lieferant, der die Ware herstellt, gegenüber den Endkunden(die bei Quelle bestellt hatten)?
Fall: ein Lieferant von Quelle stellt Ware her, die absolut vergleichbar ist, also ein NoName-Produkt. Quelle gibt jetzt die Adressen Ihrer Lieferanten an die Endkunden, damit diese sich im Gewährleistungs- oder Garantiefall an den eigentlichen Lieferanten wenden können. So weit so gut.
Ist der NoName-Hersteller nun verpflichtet, den Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen gegenüber den Endkunden zu entsprechen? Oder gilt das nur bei sogen. Markenware?
Danke für eure Antwort schon an dieser Stelle!
Ole

Fall: ein Lieferant von Quelle stellt Ware her, die absolut
vergleichbar ist, also ein NoName-Produkt. Quelle gibt jetzt
die Adressen Ihrer Lieferanten an die Endkunden, damit diese
sich im Gewährleistungs- oder Garantiefall an den eigentlichen
Lieferanten wenden können. So weit so gut.
Ist der NoName-Hersteller nun verpflichtet, den
Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen gegenüber den
Endkunden zu entsprechen? Oder gilt das nur bei sogen.
Markenware?

Gewährleistung gibt es ausschließlich beim Verkäufer. Das ist Quelle und nicht der Lieferant.

Rechte aus einer Garantie gibt es prinzipiell gegenüber dem Lieferanten nur, wenn zwischen dem Kunden und dem Lieferanten ein Garantievertrag zustande gekommen ist. Das ist bei Handelsware, bei der der Lieferant gegenüber dem Kunden meist überhaupt nicht in Erscheinung tritt, in der Regel nicht der Fall. Bei Markenware kann das anders sein.

Hi!

Bei der Eigenmarke Privileg wirst du Pech habe, da hier Hersteller sowie Verkäufer die ein und dieselbe Person sind.

Bei Markenartikel kannst du deine Gewährleistungsansprüche direkt gegen ihn richten.

Gruß
Falke

Bei Markenartikel kannst du deine Gewährleistungsansprüche
direkt gegen ihn richten.

Nein. Gewährleistungsansprüche stehen dem Käufer immer nur gegen denjenigen zu, der ihm das Produkt verkauft hat, niemals aber gegen dessen Lieferanten oder gar den Hersteller. Und dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um Markenware handelt oder nicht.