Fernabsatz-Widerruf: Versandkosten erstattet?

Hallo,

mich interessiert, ob beim Widerruf eines Fernabsatzvertrages heutzutage üblicherweise vom Verkäufer auch die Versandkosten erstattet werden. Offenbar gab/gibt es dazu keine konkrete (juristische) Aussage, stimmt das?

Anders ausgedrückt: kann ein Verbraucher erwarten, dass er bei einer Ware (Wert ~200.-) die Versandkosten zurück erhält?

Konkret würde ich der Usus beim amazon-marketplace wissen wollen.

Dank und Grüße,
J~

Hallo,

mich interessiert, ob beim Widerruf eines Fernabsatzvertrages
heutzutage üblicherweise vom Verkäufer auch die Versandkosten
erstattet werden. Offenbar gab/gibt es dazu keine konkrete
(juristische) Aussage, stimmt das?

Doch, es gibt dazu eine klare Ansage: bis Waren bis 40 EUR Wert trägt der Kunde die Versandkosten, wenn die Ware mehr wert ist, geht es zu Lasten des Verkäufers.

Nachzulesen z. B. hier http://www.uni-koeln.de/rrzk/kompass/87/k8717.html oder in Millionen anderen Quellen.

Anders ausgedrückt: kann ein Verbraucher erwarten, dass er bei
einer Ware (Wert ~200.-) die Versandkosten zurück erhält?

Ja, rein rechtlich gesehen ist das sein gutes Recht.

Konkret würde ich der Usus beim amazon-marketplace wissen
wollen.

Da kommt jetzt die Realität ins Spiel: manche Händler versuchen sich zu drücken weil es für sie natürlich blöd ist, a) die Ware nicht verkauft zu haben, aber b) Aufwand dafür getrieben zu haben (verursacht Kosten) und c) auch noch bares Geld drauflegen zu müssen indem sie die Versandkosten tragen sollen.

Insofern versuchen manche (verständlich), sich vor der Versandkostenerstattung zu drücken. Richtig fair ist es ja auch nicht: wenn ich als Kunde bestelle, die Ware aber nicht will, wäre es schon korrekt, wenn man die Versandkosten aber tragen müsste.

Die rechtslage ist aber anders und insofern: es ist dein gutes Recht auch die Versandkosten zurückzufordern, falls der Händler nicht von vorneherein einen Aufkleber für die Rücksendung beigelegt hat.

Achte aber darauf, die Ware nicht „einfach so“ zurück zu schicken, sondern erst nachdem der Händler dir eine RMA-Nummer genannt hat oder gesagt hat, wie du die Ware einsenden sollst. Wenn du die Ware nicht kaufst, sie also sein Eigentum bleibt und er auch der „Zahlemann und Söhne“ für die Rücksendung ist, bestimmt er da auch die Konditionen. Verschickst du es anders als von ihm vorgesehen, könnte er dir ankreiden, dass das dann zu deinen Lasten geht.

Gruß,

MecFleih

Kosten für die HINsendung, also Händler -> Kunde
Moin MecFleih,

danke für deine Antwort. Ich sehe schon, ich habe mich unklar ausgedrückt. Was mich interessiert sind die Versandkosten für die HINsendung, also Händler -> Kunde.

Beispiel: Warenwert €200.- + Versandkosten €10.- = Zahlbetrag €210.-
Ist der Erstattungsbetrag nun €200.- oder €210.- ?

DIESE Versandkosten sind wie ich es lese nämlich leider nicht gesetzlich geregelt. Darum meine Frage wie es praktisch gehandhabt wird.
Wikipedia schreibt:

Die Frage, ob dem Käufer bei berechtigtem Widerruf auch die Versandkosten (Hinsendekosten) zu erstatten sind, hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am 5. September 2007 (Az. 15 U 226/06) im Einklang mit der EG-Fernabsatzrichtlinie zu Gunsten des Käufers entschieden. [1]. Gegen das Urteil wurde Revision zum BGH eingelegt (Az. VIII ZR 268/07), über die noch nicht entschieden wurde. (Stand Sep. 2008)
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzrecht

wenn ich als Kunde bestelle, die Ware aber nicht
will, wäre es schon korrekt, wenn man die Versandkosten aber
tragen müsste.

Nun, das sehe ich etwas anders. Immerhin „spart“ der Fernhändler eine Menge Kosten die der Händler vor Ort hat: Beratungspersonal, Ladenlokal, Musterware, …
Dafür muss er seinen Webshop/Katalog pflegen und eben die Versandkosten tragen. Das ist durchaus ein Vorteil FÜR IHN, denn Kunden lassen sich dadurch unter Umständen erst zu einem Kauf bei ihm verleiten (s. Rechtsbrett, da wurde das IMHO schon öfters so erwähnt).

Wenn du die Ware nicht kaufst, sie also sein Eigentum bleibt
und er auch der „Zahlemann und Söhne“ für die Rücksendung ist,
bestimmt er da auch die Konditionen.

Ja, verstehe. Heißt das aber auch, dass ich die Rücksendung (Paketporto) erstmal vorlegen und dann die Erstattung einfordern muss?

Viele Grüße,
J~