Hallo,
mich interessiert, ob beim Widerruf eines Fernabsatzvertrages
heutzutage üblicherweise vom Verkäufer auch die Versandkosten
erstattet werden. Offenbar gab/gibt es dazu keine konkrete
(juristische) Aussage, stimmt das?
Doch, es gibt dazu eine klare Ansage: bis Waren bis 40 EUR Wert trägt der Kunde die Versandkosten, wenn die Ware mehr wert ist, geht es zu Lasten des Verkäufers.
Nachzulesen z. B. hier http://www.uni-koeln.de/rrzk/kompass/87/k8717.html oder in Millionen anderen Quellen.
Anders ausgedrückt: kann ein Verbraucher erwarten, dass er bei
einer Ware (Wert ~200.-) die Versandkosten zurück erhält?
Ja, rein rechtlich gesehen ist das sein gutes Recht.
Konkret würde ich der Usus beim amazon-marketplace wissen
wollen.
Da kommt jetzt die Realität ins Spiel: manche Händler versuchen sich zu drücken weil es für sie natürlich blöd ist, a) die Ware nicht verkauft zu haben, aber b) Aufwand dafür getrieben zu haben (verursacht Kosten) und c) auch noch bares Geld drauflegen zu müssen indem sie die Versandkosten tragen sollen.
Insofern versuchen manche (verständlich), sich vor der Versandkostenerstattung zu drücken. Richtig fair ist es ja auch nicht: wenn ich als Kunde bestelle, die Ware aber nicht will, wäre es schon korrekt, wenn man die Versandkosten aber tragen müsste.
Die rechtslage ist aber anders und insofern: es ist dein gutes Recht auch die Versandkosten zurückzufordern, falls der Händler nicht von vorneherein einen Aufkleber für die Rücksendung beigelegt hat.
Achte aber darauf, die Ware nicht „einfach so“ zurück zu schicken, sondern erst nachdem der Händler dir eine RMA-Nummer genannt hat oder gesagt hat, wie du die Ware einsenden sollst. Wenn du die Ware nicht kaufst, sie also sein Eigentum bleibt und er auch der „Zahlemann und Söhne“ für die Rücksendung ist, bestimmt er da auch die Konditionen. Verschickst du es anders als von ihm vorgesehen, könnte er dir ankreiden, dass das dann zu deinen Lasten geht.
Gruß,
MecFleih