Schüler-Keksverkauf in der Fußgängerzone?

Hallo,

um für unseren Abi-Jahrgang Geld zu sammeln, wollen wir Tütchen mit selbst gebackenen Keksen in der Stadt für 1-2 Euro verkaufen (nicht auf den Weihnachtsmärkten). Nun meinten einige aus dem Jahrgang, man benötige dafür einen Gewerbeschein. Wie sieht die rechtliche Situation aus? Dürfen wir für einen guten Zweck als Schüler ohne Gewerbe in der Fußgängerzone Kekse verkaufen?
Ich hoffe, irgendjemand kann mir weiterhelfen!
Vielen Dank im Voraus!

Dorothee2009

Grundsätzlich muss man dafür kein Gewerbe anmelden. Allerdings sit der Verkauf in Fußgängerzonen genehmigungspflichtig, da er eine Sondernutzung darstellt. Wird aber von den meisten Städten so geduldet, wenn es nicht gerade ganz wilde Kerle vom Amt sind. Allerdings sit der Verkauf von selbst erzeugten Speisen kritisch, da ihr nachweisen müßt, dass ihr ein Gesundheitszeugnis habt, und die Ware unter hygienischen Bedingungen hergestellt wurde. Weil, wenn einer Durchfall bekommt, dann sied ihr dran.
Ich empfehle keinen öffenltichen Verkauf, sondern einen Verkauf auf de/ an dem Schulgelände, da es dort als schulische Veranstlatung durchgehen kann
Gruß Tom
Beamter