Wie handelt ihr Retourwaren ab?

Hallo.

Ich habe eine wichtige Frage an euch.
Bin seit kurzen Onlinehändler, der auch Retouren annehmen muss.
Nun habe ich von einem Kunden, ein kleidungsstück erhalten, was er schon geöffnet hatte und dieses wieder eintütete und an mich zurück gesendet hat.

Nun meine Frage. Da ich diese Ware ja leider so nicht mehr verkaufen kann, da diese ja schon einmal entsiegelt war, wie rechnet ihr sowas mit dem Kunden ab? Muss er einen teilbetrag bezahlen oder alles komplett. Es handelt sich um Unterwäsche! Also so gesehen, ein Hygieneprodukt.

Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Mit freundlichen Grüßen
Martin

Hallo,

im Versandhandel hat der Kunde laut Fernabsatzgesetz ein 14tägiges Rückgaberecht. Da er die Ware nicht, wie in einem Laden vor Ort, im Geschäft prüfen kann, darf er Verpackungen öffnen um die Ware zu begutachten.

Dass der Verkäufer, wenn es zur Rücksendung kommt, mit einer aufgerissenen und nur bedingt wiederverkaufsfähigen Packung dastehst ist für ihn doof, aber das ist sein Risiko als Versandhändler. Derartiges muss er in seiner Preisgestaltung berücksichtigen.

Was der Kunde nicht darf, ist Ware benutzen und dann zurücksenden. In einem solchen Fall kann der Händler eine angemessene Pauschale berechnen. Das funzt z. B. bei Klapphandys, die einen eingebauten Zähler haben und wo man erkennen kann, dass das Gerät nicht nur geprüft, sondern benutzt wurde. Oder wenn sich noch Nummern und Einstellungen im Gerät befinden.
Bei Unterwäsche sollte man auch merken ob sie getragen wurde oder nicht.

Muss er einen teilbetrag
bezahlen oder alles komplett. Es handelt sich um Unterwäsche!
Also so gesehen, ein Hygieneprodukt.

Der Kunde muss gar nichts zahlen! Bei einem Warenwert über 40 EUR muss der Händler sogar die Versandkosten der Rücksendung tragen.

Das ist das Geschäftsrisiko von Versandhändlern und es gibt nur eins, nämlich solche Fälle in seiner Gesamtkalkulation/Preisgestaltung zu berücksichtigen.

Viele Händler verticken solche Waren, die unbeschädigt, aber in bereits geöffneten Verpackungen sind, bei Ebay. Man muss aber natürlich deutlich dazu schreiben, dass die Packung aufgerissen ist.

Mit freundlichen Grüßen

MecFleih

Hallo!

Dies ist das Risiko des Unternehmens! Der Kunde darf Ware 14 Tage prüfen.

Gruß
Falke