Angenommen ein Reiseveranstalter oder Reisebuero mit Sitz in Deutschland moechte Reisen, Fluege oder Hotels in den USA oder Canada anbieten. Was waere da zu beachten?
Danke fuer Eure Hilfe.
Gruss vom Canadier
Angenommen ein Reiseveranstalter oder Reisebuero mit Sitz in Deutschland moechte Reisen, Fluege oder Hotels in den USA oder Canada anbieten. Was waere da zu beachten?
Danke fuer Eure Hilfe.
Gruss vom Canadier
Hi,
die deutsche Firma bietet 1.) Flüge NACH Nordamerika an (also für Deutsche Reisende) oder 2.) Flüge VON Nordamerika (also für Nordamerikaner)?
Und wenn 2.), wohin?
bye
Rolf
Hi,
Auch Hi,
die deutsche Firma bietet 1.) Flüge NACH Nordamerika an (also
für Deutsche Reisende)
nein, fuer Amerikaner
oder 2.) Flüge VON Nordamerika (also
für Nordamerikaner)?Und wenn 2.), wohin?
nicht nur Fluege auch Hotels Mietwagen usw.
Europa, Asien, Karibik usw.
bye
Rolf
Gruss vom Canadier
Hi,
also zusammengefasst: Eine deutsche Firma veranstaltet Reisen für Amerikaner nach Europa und anderswo…
Hm, als Erstes gilt da mal amerikanisches Veranstalterrecht. Damit kenne ich mich nicht aus. Wenn es auch nur annähernd so ist wie bei uns, braucht man eine Haftpflichtversicherung und eine Insolvenzversicherung die den Kunden gegen die Pleite des Unternehmens schützt. Dann braucht man versierte Partner in den Zielländern (Incoming-Agenturen) über die man die jeweiligen Programme abwickelt und weitere Partner wie Airlines bzw. IATA-Agenturen, Hotelketten, Autovermietungen u.s.w.
Der Markt ist einigermaßen stark umkämpft so dass man nur konkurrenzfähig sein kann wenn man innovative Produkte zu hervorragenden Preisen anbietet. Dazu ist Kreativität gefragt - und viel Wissen um die Trends in der Touristik.
Du fragst im Rechtsbrett gerade nach einer Flugverspätung und daraus resultierenden Ansprüchen des Reisenden. Das Veranstalterrecht in Deutschland ist einigermaßen komplex. Das dürfte in USA nicht anders sein. Da gilt es, sich intensiv damit zu befassen.
So, jetzt fällt mir grad nix mehr dazu ein 
bye
Rolf