Versteuerung mehrwertsteuerfreier Ware?

Beispiel:
ich kaufe Ware im EU Ausland mehrwertsteuerfrei ein(UStIdNr) und verkaufe diese Ware mit Mehrwertsteuer nun hier weiter.
Von wo ab müßte ich Steuern bezahlen?
Ab der Summe die ich eingekauft habe oder den kompletten Preis?
Das Finanzamt dürfte die Ware ansich ja nicht das 2te mal versteuern oder versteh ich da etwas falsch?
Gruß Theo55

Servus,

oder versteh ich da etwas falsch?

ja.

Der Umsatzsteuer unterliegt der Umsatz, das ist wenn man was verkäuft.

Wenn man einkäuft, hat das nichts mit dem Umsatz zu tun.

Wenn man etwas verkäuft, das man gar nicht eingekäuft hat, z.B. selbstgehäkelte Topflappen, kostet das trotzdem Umsatzsteuer. Und wenn man etwas billiger verkäuft, als man es eingekäuft hat, kostet es auch Umsatzsteuer.

Ist also ziemlich einfach, das Ganze. Schwierig wird es erst, wenn man mal was von „Netto-Allphasenbesteuerung“ gehört und nur halb verdaut hat, und dann anfängt über Sinn und Wesen der USt nachzugrübeln. Besser: Bleiben lassen.

Schöne Grüße

MM

war nur n anflug leichter Sinilität :wink:
mir war nur die vorsteuerabzugunvorhandenheit etwas perplex grade, oderso :wink:

Hallo,

mir war nur die vorsteuerabzugunvorhandenheit etwas perplex
grade, oderso :wink:

man hat ja keine Steuer bezahlt, im Endeffekt bezüglich der Umsatzsteuer also das selbe Ergebnis, als hätte man in Deutschland gekauft und Vorsteuer erstattet bekommen.
Gedanklich noch komplizierter wird es, wenn der Spediteuer aus Deutschland kommt und man dadurch auf die Transportkosten Mehrwertsteuer bezahlt.

Cu Rene

Ganz so einfach, wie bereits beantwortet, ist das nicht, allerdings ist das Ergebnis gleich - Stichwort innergemeinschaftlicher Erwerb.

Der Verkäufer im EU-Land verkauft ohne USt, der Käufer in Deutschland muß aber die USt auf seinen Einkauf zunächsteinmal melden und entrichten.

Allerdings darf er sie dann anschließend als Vorsteuer wieder abziehen, so daß daraus ein Nullsummenspiel wird. Wie gesagt, der Suchbegriff ist „Innergemeinschaftlicher Erwerb“

Hi Markus,

mit der gestellten Frage, nämlich der Entrichtung von USt auf den Verkauf, ist es genau so einfach, wie ich es dargestellt habe.

Die Behandlung innergemeinschaftlicher Erwerbe ist nicht Thema der Fragestellung.

Schöne Grüße

MM

Nichts für Ungut, aber meines Erachtens nach war gefragt, wann welche Steuer zu zahlen ist, und da ist zunächsteinmal der innergemeinschaftliche Erwerb steuerbar und -pflichtig, danach als Vorsteuer abziehbar, und anschließend unterliegt der Verkauf der Ware wieder der USt.

Vermutlich haben wir das nur unterschiedlich aufgefasst :wink:

LG