Guten Tag,
in meiner Ausbildung (liegt mind. 4 Jahre her) habe ich gelernt, dass bis sechs Monate nach Kauf, bei evtl. Schäden der Ware, der Verkäufer hat die Beweislast der einwandfreien Übergabe. Und ab den sechs Monaten der Käufer.
Wie funktioniert das bei einem „ab Werk“ Kauf?
Für evtl. Rechtshinweise wäre sehr dankabr.
MfG
Lexduden