Wann wechselt die Beweislast beim Kauf

Guten Tag,

in meiner Ausbildung (liegt mind. 4 Jahre her) habe ich gelernt, dass bis sechs Monate nach Kauf, bei evtl. Schäden der Ware, der Verkäufer hat die Beweislast der einwandfreien Übergabe. Und ab den sechs Monaten der Käufer.

Wie funktioniert das bei einem „ab Werk“ Kauf?

Für evtl. Rechtshinweise wäre sehr dankabr.

MfG
Lexduden

Rechtshinweise gibt es normalerweise in einem Rechtsforum…

Die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten gilt bei einem Verbrauchsgüterkauf zwischen Käufer und Verkäufer, wie schon gesagt.

Bei einem Werkverkauf wäre dann das herstellende Unternehmen der Verkäufer.

Vielen Dank.

MfG
Lexduden