Hallo,
nach deutschem Recht muss eine Rechnung die Adresse des Käufers beinhalten. Wie sieht es aber bei dem Download-Kauf von digitalen Gütern wie e-Books aus? Mir ist aufgefallen, dass ich beim Kauf dieser Güter meine Adresse nicht angeben musste. Stellt also der Kauf der digitalen Güter eine Ausnahme dar? Ist es so ähnlich wie beim Kauf in einem Laden, wo auf einem Bon ja auch die Kundenadresse nicht vermerkt wird?
Vielen Dank für Eure Antworten,
Lida
Nach deutschem Recht…
Grundsätzlich muss man zunächst den Begriff der „Rechnung“ trennen von einer Quittung.
Die Rechnung ist eine zusätzliche Zahlungsaufforderung, im Prinzip ein zusätzliches Beweismittel
Privatrechtlich bzw. schuldrechtlich gibt es keine Vorschriften über eine Rechnung.
Im Umsatzsteuerrecht gibt es Vorschriften, wann man eine Rechnung ausstellen muss, und wie die ausgestaltet werden muss.
Das dient in erster Linie der Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung.
Demenentsprechend muss ein Unternehmer, der der Umsatzsteuer unterliegt, bei Lieferungen/Leistungen an andere Unternehmer eine Rechnung ausstellen.
Bei Lieferung an einen Verbraucher braucht keine Rechnung ausgestellt werden.
Zur Verbuchung bzw. als Zahlungsbeweis reicht dann eine Quittung oder anderer Zahlungsbeleg.
Hallo Sperminator,
vielen Dank für Deine Antwort, jetzt bin ich schlauer.
Schönen Tag noch,
Lida