Akkreditiv Vorteil für Exporteur und Importeur

Hallo zusammen,

als Vorteil für den Exporteur steht in meinem Skript, dass der Exporteur unabhängig vom Käufer ist, was die Annahme der Ware betrifft. Als Vorteil für den Importeur, dass die Zahlung erst nach überprüfbarer Erfüllung der Vertragsbedingungen erfolgt.
Das ist doch wiedersprüchlich, oder?
Wenn der Importeur nun die Ware nicht annimmt, da der Vertrag nicht eingehalten wurde, dann erhält der Exporteur doch auch nicht das Geld, oder?

Danke für jeden Tipp!!!

Servus,

der Exporteur ist insofern unabhängig vom Käufer, als dieser nicht willkürlich die Zahlung verweigern kann, sondern sich im L/C darauf festlegt, welche Bedingungen die Lieferung erfüllen muss. Wenn man unter Akkreditiv liefert, muss man halt Obacht geben, dass man die Bedingungen, die da drin stehen, überhaupt beeinflussen kann und nicht z.B. eine Ankunft im Bestimmungshafen bei 22° C und klarem Himmel vorgegeben wird.

Wenn die vorgegebenen Bedingungen erfüllt sind, zahlt die Bank des Käufers, auch wenn er laut schreiend durch den ganzen Souk rennt und sich bei Gott und der Welt über die boshafte Falschheit des Lieferanten beklagt und schwört, nie wieder bei jemandem zu bestellen, der in den Container bloß das reinpackt, was auf dem Auftrag steht, und nicht das geringste Freundschaftsgeschenk mitschickt.

Geschäfte mit Arabern und Chinesen ohne L/C sind ein pures Roulettespiel - in beide Richtungen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

das ist immer so nen Ding mit dem Akkreditiv…

Theoretisch klingt das ganz gut, was in den Standard L/Cs gefordert wird, es ist meist leicht zu erfüllen… also ein Frachtbrief, eine Ladeliste, und sehr wahrscheinlich ein FCR ( Forwarders certificate of receipt )… aber in den meisten Standard L/Cs steht auch meist drin „no transshipment“ , und da kann dir schon einer bös kommen, wenn dein Container bei dir mit LKW abgeholt, mit Binnenschiff zum Feederhafen, von dort zum Seehafen gebracht wird - allein hier hast du also dann schon dreimal „´transshipped“ … theoretisch die Regeln gebrochen…

Wenn dein Kunde nun 1 Million Gummibadelatschen bestellt hat und er reklamiert, er haette nur zerschnittene Autoreifen bekommen, dann wird seine Bank auch nicht unbedingt gleich das Geld nach Vorlage der Dokumente auszahlen, wenn nicht festgelegt ist, dass UMGEHEND nach deren Vorlage gezahlt wird…

Gegen Fehl/Mängellieferung schützt sich der Käufer üblicherweise durch Einschaltung eines Surveyors beim Verladen ( z.B. SGS ) , lässt diesen sehr teuren Dienst aber oft vom Exporteur bezahlen…

Die beiden beteiligten Banken sollten sich auf beiden Seiten genau anschauen, wer da was will und die Kunden kennen, dann klappt es in der Regel, aber ich habe auch Fälle erlebt, wo man Auslandsbanken quasi schon kriminelle Energie unterstellen konnte, wie sie Zahlungen blockierten…

Gruss
Hummel

Meist werden Erstgeschäfte mit Akkreditiv abgewickelt. Macht die Sache natürlich umständlich.
Man bedenke nur die Möglichkeit einer falschen Übersetzung. Auch wenn der Vertrag in Englisch abgefasst wurde, so interpretiert jede Bank im Zweifel in der Landessprache. Je nach Auftragsvolumen und Dringlichkeit der Ware sollte man immer eine im Herstellungsland anerkannte Firma mit der Überprüfung der im Akkreditiv geschlossenen Bedingungen vor Ort beauftragen. Das bekommt man ab 300 USD je Container für eine einfache Prüfung von Typ und Stückzahl z.B. in China.
Wird es komplexer so lasse ich die Sachen vom TÜV Rheinland vor Ort nach den Vorgaben meines Kunden prüfen. Vom TÜV kommt dann die Freigabe des Akkreditivs. Kostet allerdings etwas mehr.
Um sicher zu gehen, werden im Vorab aus der Produktion Muster gezogen und diese per Luftfracht dem Importeuer zugeschickt. Erst nach dessen Freigabe wird verladen.
Die Möglichkeit dieser Überprüfung durch die Einkaufabteilung des Importeuers in der Factory selbst ist auch gegeben.
Man muss fairerweise zugeben, dass die Fehler meist beim Besteller liegen. Ungenaue Angaben, unvollständige Stücklisten, falsche Umverpackung etc. führen dementsprechend zur Unzufriedenheit beim Importeuer. Dafür kann der Hersteller aber nichts und ihm steht dann auch das Akkreditiv zu.
Als Importeur kann man nicht von einem asiatischen Hersteller verlangen, dass er anruft und sagt:“… hört mal, bei der Durchsicht eurer Bestellung ist mir aufgefallen, dass ihr vergessen habt……“

Es gibt auch die Möglichkeit der treuhänderischen Sicherheit.
Bsp.:
A und B sind Importeure in Deutschland und bestellen in Fernost
C ist der Treuhänder vor Ort.
D der Hersteller in Fernost.
D hat mangelhaft geliefert an A (was erst nach Wareneingang festgestellt wurde)
C kann nun Gelder von B, für gelieferte Ware, an C zurückhalten, bis C den Mangel an A beseitigt hat.
Das geht inzwischen auch in Vietnam.
Anekdote am Rande.
Karl der Große hatte mit vielen geschwollenen und lobpreisenden Umschreibungen (Akkreditiv) beim Patriarchen von Jerusalem Marmorplatten aus der Grabeskirche für seinen Kaiserthron bestellt. Die Lieferbedingungen und die Kontrolle vor Ort wurden von Vertrauten des Kaisers überprüft.
Im „Lieferschein“ stand später dann aber nur:“ Wie bestellt, so geliefert“
Also, immer schön alles genau aufschreiben.