Weiterverkauf in Onlineshop

Hallo

ich haben eine Frage zum Weiterverkauf von Lebensmitteln/ Produkten.
Darf ein Unternehmen, unter der Prämisse eines Gewerbescheins, Lebensmittel - die selbst im Einzelhandel erworben wurden - online weiterverkaufen?
Ich weiß, dass Unternehmen Produkte aus dem Großhandel bedenkenlos weiterverkaufen darf. Ob dies jedoch auch für Produkte, die bereits im Einzelhandel geführt werden ebenso ist, konnte mir bis dato noch niemand beantworten.

Viele Grüße
Mark77

Hallo,
die Frage wäre im Rechtsbrett sicher besser aufgehoben.
Ich sehe zwar nicht, wie man da Gewinn (alte Weisheit - der Gewinn liegt im Einkauf!) machen sollte, aber das ist eine ganz andere Frage.
Wenn man das Zeug gekauft hat sind sie Eigentum und das darf man es natürlich auch wieder verkaufen. Soweit so gut.
Aber da gibt es noch andere Gesetze, insbesondere könnte das Markenrecht oder etwas in die Richtung Probleme machen.
Man darf dann das Parfüm 0815 zwar verkaufen, aber alleine die Verwendung der Marke „0815“ in der Artikelbeschreibung würde eine Markenrechtsverletzung darstellen. In einem recht bekannten Fall aus dieser Branche geht der Inhaber der Markenrechte rigoros dagegen vor und man kann nicht mal als Sammler Dinge die man mehrfach hat dieses Herstellers auf einer bekannten Onlineauktionsplattform verkaufen ohne (kostenpflichtig) abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert zu werden. Alles recht kompliziert und ein Fall für wirkliche Experten und nicht für einen interessierten Laien wie mich.

Cu Rene