Gewährleistung Kunde -> Kleingewerbe,

… Garantie Kleingewerbe -> Hersteller?

Hallo,

kann mir jemand sagen ob ich folgendes richtige denke/glaube?

Ein Händler (Kleingewerbe) kauft bei dem Hersteller Produkte und verkauft dies an seine Kunden.

Das Produkt:
a) bekommt in den ersten 6 Monaten einen defekt
b) bekommt nach 6 Monaten einen defekt
c) ist defekt als der Kunde versucht es zu nutzen (der Händler kann es nicht Testen weil es ein Hygieneprodukte z.B. E-Zahnburste, E-Mundspühlung, E-Zigarette usw ist.)

Ist es dann so richtig, dass der Kunde das Produkt an den Händler zurückgibt(Gewährleistung) und der Händler es an den Hersteller zurückgib(Garantie).
Der Hersteller gibt ein neues oder repariertes an den Händler und der an den Kunden zurück?

Oder müss der Händler selbst dafür aufkommen?

Hab so vieles im Internet gelesen was Ich leider nicht verstehen. Weil ich auch was gelesen habe das zwischen Händlern keine Garantie besteht oder so?

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

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P.S. fragt bitte nicht nach den Hintergründen oder so.
einfach nur ein Antwort ob das so richtig ist „Ja“ oder „Nein“ (mit Begründung wenn nötig)
Und sollte ich wen ausgewählt haben der es nicht weiß, brauch dies bitte auch nicht zurückschreiben.
Damit andere User wenn sie auch mal so ein Gedankenspiel haben und nach einer Antwort suchen, nicht erst noch lange irgend welche Meinungen lesen oder Beiträge wie „Da kann ich dir nicht helfen“ lesen müssen.
Sorry klingt vielleicht doof aber ich persönlich hasse es immer wenn man auf Beiträge kommt, wo man erst lange diskusionen und Meinungen liest oder gegenseitige Beleidigungen lesen muss obwohl es nur um Frage und Antwort geht. (Bitte auch hierdrauf nichts zu schreiben. Es geht nur um die Frage oben)

Hallo !

Ob Kleingewerbe oder normales Ladenschäft oder Versandunternehmen,die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren für Neuware bleibt stets gleich.

Und der Kunde hat NUR mit dem Verkäufer einen Vertrag,also ist auch NUR der Verkäufer für Mängel zuständig und haftbar.

In den ersten 6 Monaten ab Kauf geht man davon aus,die Ware hatte bereits bei Auslieferung an den Kunden einen Mangel,Kunde kann auf mängelfreier Ware bestehen.
Das heisst,Reparatur oder Neuware auf Kosten des Verkäufers.
Verkäufer kann aber selbst nachweisen,Fehler ist auf Kundenseite zu suchen,Fehlbedienung,Bruch usw. Dann kann man die Mängelrüge abweisen.

Nach 6 Monaten dreht sich die sog. Beweislast um,Kunde muss nun nachweisen,Mangel(Fehler) war bereits von Anfang an vorhanden.
Das ist schwer,aber nicht unmöglich.
Auch dann kann man Reparatur oder Ersatz verlangen,wie vorhin auch.

Wie der Verkäufer die Sache regelt ist ihm überlassen,er kann selbst reparieren,es dem Hersteller überlassen oder auch auf eigene Kosten gleich austauschen gegen Neuware.

Wie der Verkäufer mit dem Hersteller zurecht kommt,regeln seine Verträge mit ihm. Das interessiert den Kunden nicht.

Der Hersteller kann aber auch über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine „Garantie“ übernehmen,freiwillig und für bestimmte Mängel.
Diese Garantie kann der Kunde dann auch in Anspruch nehmen,direkt oder über den Händler. Hier sorgt nun der Hersteller selbst für Reparatur und trägt dann auch die nötigen Kosten.

Bei einer berechtigten Reklamation des Kunden,„Gerät funktioniert nicht“ hängt es aber nicht davon ab,ob der Händler die Ware ausprobieren kann oder nicht. Natürlich kann man eine E-Zahnbürste reklamieren. Um das zu prüfen,ob berechtigt oder nicht,dazu muss man ja nicht selbst damit seinen Zähne putzen !

MfG
duck313

Nun, grundsätzlich ist ein kleingewerbetreibender kein Kaufmann (es sei denn der Gewinn