Hallo!
Diese Frage gibt es schon, aber keine genügend rechtlich beschriebene Antwort.
Man bestellt etwas mit einem Bestellwert von 100€, löst einen Gutschein mit Mindestbestellwert ein und schickt Sachen, die nicht mehr passen zurück.
Nun sagt das Versandhaus, dass der Gutschein nicht mehr gilt.
Ist das rechtlich richtig?
Es steht nicht geschrieben, dass der Bestellwert nach Retoure 100€ erreichen muss.
Bitte um dringende Antwort, evtl. mit Paragraphen etc. :9
Danke
Hallo,
ich unterstelle mal, dass es sich bei dem Gutschein nicht um einen normalen vorab bezahlten Warengutschein handelt, sondern um einen dieser Werbegutscheine „bestelle jetzt für xx,xx € und ziehe yy,yy € von der Rechnung ab“, richtig?
Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um eine Rabattierung handelt, die der Verkäufer natürlich an Bedingungen knüpfen kann, z.B. dass ein Kaufvertrag über einen gewissen wertmässigen Umfang zustande kommt. Im beschriebenen Fall scheint der Kaufvertrags-Umfang durch Rücksendung unter diese Grenze reduziert worden zu sein - von daher aus meiner Sicht in Ordnung.
Eventuell könntest Du ja mal überprüfen (lassen), ob denn die gemachten Werbeaussagen wettbewerbsrechtlich in Ordnung waren.