Nachzahlung, Einzelhändler verrechnet sich?

Ich habe folgende Frage:
Jüngst habe ich eine teure Digitalkamera erworben. In einigen kleineren Punkten wurden mir in der dem Kauf vorangehenden Beratung unwahre Angaben über die Beschaffenheit des Artikels gemacht, zudem war ich mit dem Artikel unzufrieden. Daher habe den Einzelhändler um Rücknahme des Artikels und Rückzahlung des Kaufbetrags gebeten.

Diese Bitte wurde mir verwehrt. Dagegen wurde mir ein Umtausch in einen höherpreisigen Artikel angeboten. Das Angebot erfolgte schriftlich (per Email) und mit einem konkreten Preis.

Da ich kein Interesse an einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Händler hatte (obwohl ich mich getäuscht sah), nahm ich das Angebot an.

Die erste Kamera wurde zurückgenommen, ich habe das höherpreisige Modell erhalten und einen Differenzbetrag bezahlt.

Nun hat sich der Händler zu seinen Ungunsten verrechnet und fordert von mir nachträglich die Zahlung der entstandenen Differenz.
Muss ich bezahlen oder mich in irgendeiner Weise zu der Forderung verhalten?

Herzlichen Dank für die Aufklärung!

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Schlicht und einfach: Nein!
Mit dem Angebot des Umtauschs in einen höherwertigen Artikel und de4r Annahme desselben ist ein regulärer Kaufvertrag zustande gekommen; der nicht nachträglich angefochten werden kann.

Gruß
History55