Was heisst 'BEDUNGEN' Steht im HGB §§420 von 1987
Von: , Frage gestellt am Do, 9. Aug 2001
Kann mir dass einer verraten????
Gruss
Carsten
Kann mir dass einer verraten????
Gruss
Carsten
Kann mir dass einer verraten????
Gruss
Carsten
ein älterer Kommentar (Baumbach-Duden) schreibt dazu:
Lagergeld: Einlagerer schuldet auch ohne Vereinbarung Lagergeld, §354 I (auch § 689 BGB). Lagert Lagerhalter unentgeltlich, haftet er nur für Sorgfalt wie im Eigenen, stets aber für grobe Fahrlässigkeit
Die Höhe des Lagergeldes bestimmt sich nach Vereinbarung (ad hoc oder durch Bezugnahme, ausdrücklich oder stillschweigend, auf einen Tarif(, hilfsweise nach Ortsbrauch.
...
also bedeutet die ältere kfm. Bezeichnung "bedungen" nichts anderes, als - etwas neuer - abgedungen = vereinbart.