Hallo,
ich möchte eine „Reisegewerbekarte“-so nennt sich das lt. Ordnungsamt-um auf Trödelmärkten Neuware anbieten zu können-beantragen.Was kann ich alles damit machen?
-Ist es möglich Standmieten abzusetzen?
-Unkosten-wie z.B.Gesamtaustattung?usw.
Wie läuft es mit den Steuern ab,wenn ich nicht über diesen Gewerbeschein einkaufe?
Brauche ich ihn überhaupt,wenn ich bei Aldi 100 cd-Player für DM 99,- kaufe-und jeweils für DM 100,- verkaufe?(soll nur ein Beispiel sein).Es gibt genug Großhändler,bei denen solche Verpackungseinheiten üblich sind-und wo man auch ohne Gewerbe einkaufen kann.Viele Fragen!!!
Vielleicht kann mir jemand mit nützlichen Links zu diesem Thema helfen,oder die Fragen auch so beantworten!
Danke
Gruß Apollo
Da muß ich offenbar einiges sortieren.
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Die Reisegewerbekarte bedeutet nur, daß Du ohne „festen Wohnsitz“ GEWERBLICH (ein normaler Flohmarktstand eines Privaten ist nicht genehmigungspflichtig!) was verkaufen willst. Nicht mehr und nicht weniger.
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Alle anderen Fragen betreffen das Steuerrecht und den lauteren Wettbewerb. Ich schlage vor, Du gehst einmal zur IHK, dessen Mitglied Du ohnehin, nach der Anmeldung beim Gewerbeamt, bist. In jedem Fall kannst Du jederzeit alle Einnahmen und Ausgaben als sog. Einnahme-, Überschußrechnung beim Finanzamt geltend machen (wenn Du Dich da nicht auskennst, ein Steuerberater hilft weiter).
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Wenn Du zB 100 Aldi-CD-Player einkaufst und teuerer verkaufst, dann ist das grundsätzlich zulässig. Ob Aldi sich das gefallen läßt, ist natürlich ein anderes Thema. Ich würde deshalb keine Eigenmarken der Filialisten verklopfen, denn sonst kannst Dich vor Abmahnungen nicht mehr retten. Anders ist es bei Markengeräten (oder nonames made in China), da kannst jeden Preis verlangen. Ob die Leute den auch bezahlen, ist eine andere Frage.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich habe einen Mitarbeiter des BMWI (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) mit derselben Frage konfrontiert.
Lesen Sie mal was er schrieb:
BMWI
II B 4 - 12 04 00
Betr.: Ihre e-mail vom 03.Oktober 2001
Sehr geehrte Dame, Sehr geehrter Herr Krüger,
die sog. „Reisegewerbekarte“ ist eine Erlaubnis zum Verkauf von Waren aller
Art. Beim Betreiben eines Warenverkaufes - wie beispielsweise auf einem
Trödelmarkt - handeln Sie gewerbsmäßig, sobald Sie selbständig mit diesem
Handel einen Zugewinn erzielen wollen. Das bedeutet, daß Sie im Falle des
Weiterverkaufes von CD-Spielern eine Reisegewerbekarte benötigen. Sollten
Sie den Verkauf ohne vorherige Erlaubnis, die Sie durch Ausstellung der
Reisegewerbekarte erhalten, ausüben, so kann dies als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden. Sie sollten sich daher zuvor um eine Reisegewerbekarte
bemühen.
Zu Ihren steuerrechtlichen Fragen möchte ich Sie darauf hinweisen, daß diese
unabhängig von der Erteilung einer Reisegewerbekarte zu beurteilen sind.
Grundsättzlich sind die Unkosten Ihres Geschäftsbetriebes steuermindernd
abzusetzen.
M.f.G.
Im Auftrag
Schönleiter
Ich komme hier irgendwie nicht richtig weiter
Gruß Apollo
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich habe einen Mitarbeiter des BMWI (Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie) mit derselben Frage konfrontiert.
Lesen Sie mal was er schrieb:
BMWI
II B 4 - 12 04 00Betr.: Ihre e-mail vom 03.Oktober 2001
Sehr geehrte Dame, Sehr geehrter Herr Krüger,
die sog. „Reisegewerbekarte“ ist eine Erlaubnis zum Verkauf
von Waren aller
Art. Beim Betreiben eines Warenverkaufes - wie beispielsweise
auf einem
Trödelmarkt - handeln Sie gewerbsmäßig, sobald Sie
selbständig mit diesem
Handel einen Zugewinn erzielen wollen. Das bedeutet, daß Sie
im Falle des
Weiterverkaufes von CD-Spielern eine Reisegewerbekarte
benötigen. Sollten
Sie den Verkauf ohne vorherige Erlaubnis, die Sie durch
Ausstellung der
Reisegewerbekarte erhalten, ausüben, so kann dies als
Ordnungswidrigkeit
geahndet werden. Sie sollten sich daher zuvor um eine
Reisegewerbekarte
bemühen.
genau das gleiche habe ich verkürzt geschrieben. Ein Verkauf von Waren auf einem Flohmarkt ist für Privatleute, die ihren eigenen Krusch verscherbeln, kein Gewerbe und damit auch steuerfrei. Anders ist es, was Du vor hast, auf Wochenmärkte Neuwaren zu verkaufen. Dazu brauchst eine Genehmigung, die das Gewerbeamt ausstellt. Die hat überhaupt NICHTS mit dem Finanzamt zu tun. Das hat Dir der Beamte auch - unten - geschrieben.
Zu Ihren steuerrechtlichen Fragen möchte ich Sie darauf
hinweisen, daß diese
unabhängig von der Erteilung einer Reisegewerbekarte zu
beurteilen sind.
Grundsättzlich sind die Unkosten Ihres Geschäftsbetriebes
steuermindernd
abzusetzen.M.f.G.
Im Auftrag
Schönleiter
Ich komme hier irgendwie nicht richtig weiter
Gruß Apollo
Ich will das Steuerrecht grob und allg. erklären.
Du kaufst für 700 DM ein Zelt und Tische, 2000 DM kostet die Ware, Einnahmen 5000 DM. Dann rechnen wir ab.
Das Zelt ist sog. geringwertiges Wirtschaftsgut, kann also gleich abgeschrieben werden. Nun kommt der Steuereinnehmer und will Kohle sehen.
Einnahmen 5000 DM
Wareneinsatz -2000 DM
Zelt u.a. - 700 DM
Gewinn 2300 DM
Nun geht noch die Steuer weg und den Rest kannst versaufen. In der Praxis schaut es etwas komplizierter aus. Du solltest auch für die Krankenversichung und Alterssicherung Geld einplanen. Auch dürften noch einige andere Kosten anfallen. Aber mit dem simplen Beispiel hoffe ich Dir das System erläutert zu haben. Wenn Du dann immer noch Probleme hast, dann solltest vorher einen Buchführungskurs, den ich auch jeden anderen unwissenden Existenzgründer empfehle, bei der Volkshochschule machen.
Dankeschön—damit bin ich um einiges weitergekommen