Tupperware Heimvorführung

Hallo. Seit Februar 1999 arbeite ich „nebenher“(bin sonst im Erziehungsurlaub) als Tupperwareberaterin. Wir bieten die Ware in

  1. Für jede Mark, die nebenher verdient wird, interessiert sich grundsätzlich das Finanzamt.
  2. Der Job ist beim Gewerbeamt anzumelden
  3. Normalerweise muß auch der Arbeitgeber Bescheid wissen.
  4. Ich schlage vor, Du unterhältst dich mal mit Deinem Großhändler, wie das genau läuft, denn - siehe Punkt 1 - das FA interessiert sich für vieles; Steuerhinterziehung ist ab der 1. DM ein „verbrechen“ und damit Mindeststrafe 1 Jahr.

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Hallo Claudia,
als erstes solltest Du Deine Gruppenberaterin bitten, Dir das „Steuermerkblatt für Tupperware-Beraterinnen und -Gruppenberaterinnen“ auszuhändigen. Darin findest Du Beschreibungen aller notwendigen Formalitäten, sowie aufgeführte Beispiele. Solltest du nach dem Lesen des Merkblattes noch Fragen haben, stehe ich gerne per eMail zur Verfügung. Darüber hinaus solltest Du Dein Gewerbe unbedingt noch in diesem Jahr nachträglich anmelden.

Gruß

Markus Trippacher