Hallo,
mein neues Auto musste mittlerweile vier Mal in drei Wochen
zur Reparatur in die Werkstatt. Reparatur wurde natürlich
kostenlos durchgeführt. Wie sieht es aber mit den mir
enstandenen Kosten aus ? Jedesmal einen Tag Urlaub, Fahrtkosten eine Strecke immerhin 50 km, Telefonkosten usw.
Der Händler sagt, diese seien von mir zu tragen.
Ist das korrekt ? Welche Möglichkeiten habe ich denn ?
Wann kann ich das Auto ganz zurückgeben ?
Vielen Dank für Eure Info´s
Mario
mein neues Auto musste mittlerweile vier Mal in drei Wochen
zur Reparatur in die Werkstatt. Reparatur wurde natürlich
kostenlos durchgeführt. Wie sieht es aber mit den mir
enstandenen Kosten aus ? Jedesmal einen Tag Urlaub,
Fahrtkosten eine Strecke immerhin 50 km, Telefonkosten usw.
Hallo!
Grundsätzlich hast Du Anspruch auf 6 Monate Gewährleistung des Herstellers. Während dieser Zeit werden Defekte, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind, kostenlos behoben. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um einen Küchenmixer oder um ein Auto handelt. Der durch den defekten Mixer nicht fertig gewordene Kuchen und als Folge des Schadens am Auto verpatzte Termin sind Folgeschäden, für die der Hersteller nicht haftet. Der Aufwand für die Anlieferung des Gegenstands zur Reparaturstelle und ausfallbedingte Kosten werden nicht erstattet.
Wird ein und derselbe Fehler trotz zwei Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt, kann der Kunde das Recht auf Wandlung geltend machen. Der Kauf wird damit rückgängig gemacht.
Was über die 6 Monate Gewährleistung hinaus geht, fällt unter Garantie und ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers. Ist es eine beim Kauf zugesicherte Leistung, ist diese auch einklagbar. Aber auch hier gilt: Der Käufer liefert den beanstandeten Gegenstand frei an und Folgekosten des Ausfalls werden nicht erstattet. Das Recht auf Wandlung, also Rückgängigmachung des Kaufs, wird Dir sicher kein Hersteller nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung freiwillig einräumen.
Gruß
Wolfgang