Hallo !
Eine Website, drauf ist ein Forum.
Die User melden sich an, hinterlegen eine
Mailadresse, keinen Realnamen, keine Anschrift.
Nun schreibt ein User etwas in diesem Forum, was
ein Dritter als geschäftsschädigend erachtet.
Beispiel:
„Ich war gestern beim Autohaus XY, dort hat man mir
erzählt, Auto XY sei nicht gut, weil es blablablabla“
Diese Äußerung stört Autohaus XY, er behauptet, diese
Aussage nie gemacht zu haben.
Inwieweit ist jetzt (und unter welchen Voraussetzungen):
a) Der Betreiber „mithaftend“ für die Aussage, weil er
den User nicht „liefern“ kann, somit ein Zugriff
auf den Author von dem Bericht für das Autohaus
nicht möglich ist.
b) Der Betreiber der Website nachweispflichtig
für die Richtigkeit der vom User berichteten
Vorfälle.
c) Der Beitreiber der Site verpflichtet, den Beitrag zu
entfernen, weil er im Umkehrschluss ja AUCH nicht
nachweisen kann, dass die Aussage STIMMT.
Greift hier eine Art „Presserecht“ oder das
Teledienst Gesetz ?
Ist der Beitreiber, ggfls. unter Aufnahme gewisser
Formulierungen in seinen „AGB“ des Forums, in der Lage
seinen Dienst „rechtssicher“ und „unangreifbar“ zu stellen
oder muss er sich immer der Gefahr der Mithaftung ausgesetzt
sehen ?
Danke, Gruß Richard