zu einem anderen Artikel, den ich hier vor kurzem über einen TFT Monitor und Gewährleistung schrieb, habe ich noch eine Frage ann alle, die sich damit auskennen:
Die AGB des Promarkt, wo ich einen solchen Monitor kaufrte und vor über zwei Monaten zur Reparatur/Austausch wegen Defekt zurückgab, heisst es: „Das Recht auf Wandlung und Minderung ist zunächst ausgeschlossen. Wird der Mangel jedoch nicht innerhalb einer angemessenen Zeit behoben und/oder gehen mehr als zwei Nachbesserungsversuche fehl“.
Leider lässt sich der Begriff „angemessener Zeitraum“ nicht festmachen. Wie lange ist ein solcher? Liegt der auch schon vor, wenn der Hersteller der Ware diese zwar austasuchen möchte, aber seit über zwei Monaten keinen Ersatz schaffen kann?
Sorry, das kommt davon, wenn man Sonntag früh hier Fragen beantworten will. Hatte Dein Problem anscheinend nicht richtig gelesen. Vielleicht kann der MOD meine Antwort unten rausnehmen.
Leider lässt sich der Begriff „angemessener Zeitraum“ nicht
festmachen. Wie lange ist ein solcher?
Ich hoffe, das passt besser auf Dein Problem. Da wird zwar die „angemessene Frist“ auch nicht bestimmt, aber es ist immer die Rede davon, dass der KÄUFER dem VERKÄUFER eine „angemessene Frist“ setzen muss. Das hast Du offensichtlich nicht getan.
Also, am besten morgen hingehen, eine angemessene Frist (vielleicht noch 2 Wochen, arbeiten ja schon 2 Monate dran) setzen. Am besten schriftlich geben lassen. Wenn es dann in 2 Wochen immer noch nicht fertig ist, dann liegen alle Rechte bei Dir.
Was allerdings passiert, wenn ProMarkt sagt, zwei Wochen akzeptieren wir nicht als „angemessene Frist“ weiß ich nicht (denke mal, einfach ablehnen - oder sagen „angemessene Frist“ bedeutet 3 Jahre - werden die nicht können).
Wichtig erscheint mir aber, dass Du am besten schriftlich eine Frist setzt. Sonst können die sich wohl ewig Zeit lassen. Eine gesetzliche oder von den Gerichten festgelegte allgemeine Dauer finde ich im ganzen Internet nicht.
den besagten angemessenen Zeitraum kann der Promarkt geltend machen, wobei ich dann nachfragen würde, wie langes es durchschnittlich dauert, bis der Monitor zum Lieferanten geschickt wurde, repariert oder umgetauscht wurde, und vom Lieferanten zum Promarkt zurückkommt.
2-3 Wochen kann das schon dauern, wenn Feiertage dazwischenliegen, oder die Firma eine hohe Rücklaufquote hat.
Aber manche Firmen sind kulant:
vielleicht haben sie einen Leihmonitor bis der gekaufte wiederkommt.
ich würde versuchen mit der Firma auszumachen, dass im Falle eines erneuten Defekts des Monitors dann eine Wandlung (anderer Monitor vom Lager des Promarkts, oder Geld zurück) möglich ist, weil heutzutage das keinem Kunden mehr zugemutet werden kann, mit dem Argument, dass ausreichend Monitore auf den Lägern des Lieferanten oder des Promarktes vorhanden sind, so dass eine Nachbesserung nicht nötig sein kann.
Eventuell kann man auch bei der Verbraucherzentrale nachfragen, wie solche Fälle üblicherweise in den Märkten gehandhabt werden. Mit langen Wartezeiten muß man wohl heute nicht mehr sich abfinden, so denke ich.
Ich weiß aus meiner Erfahrung aus dem Einzelhandel, dass der Kunde, der am lautesten schreit, am ehesten sein „Recht“ bekam.
Zunächst einmal sind heutzutage 2 Monate KEINE angemessene Frist zum Austausch eines defekten Monitors. Das halte ich für unstrittig.
Dein Ansrechpartner und Vertragspartner ist die Firma „Pro-Markt“ und nicht der Hersteller. Lieferschwierigkeiten des Herstellers sind nicht Dein Problem.
Die nun sinnvolle Vorgehenmsweise ist m.E, die folgende: schreibe einen Brief als Einschreiben mit Rückschein an die Geschäftsleitung der Firma-Pro-Markt, in dem Du eine letzte Frist zur Lieferung eines funktionstüchtigen Monitors von 2 Wochen setzt. Drohe Konsequenzen in Form von Geltendmachung von Fahrtkosten und Verdienstausfall an.
Hörst Du nach 2 Wochen nichts, schalte ienen Rechtsanwalt ein. Das dürfte keine finanzielle Gefahr für Dich darstellen, die Schuld ist eigentlich klar auf Seite der Firma Pro Markt zu suchen.
Viel Erfolg und Grüße,
Mathias
zu einem anderen Artikel, den ich hier vor kurzem über einen
TFT Monitor und Gewährleistung schrieb, habe ich noch eine
Frage ann alle, die sich damit auskennen:
Die AGB des Promarkt, wo ich einen solchen Monitor kaufrte und
vor über zwei Monaten zur Reparatur/Austausch wegen Defekt
zurückgab, heisst es: „Das Recht auf Wandlung und Minderung
ist zunächst ausgeschlossen. Wird der Mangel jedoch nicht
innerhalb einer angemessenen Zeit behoben und/oder gehen mehr
als zwei Nachbesserungsversuche fehl“.
Leider lässt sich der Begriff „angemessener Zeitraum“ nicht
festmachen. Wie lange ist ein solcher? Liegt der auch schon
vor, wenn der Hersteller der Ware diese zwar austasuchen
möchte, aber seit über zwei Monaten keinen Ersatz schaffen
kann?