Gewährleistungsrecht, neu
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Di, 8. Jan 2002
seit 1.1.2002 gibt es das neue gewährleistungsrecht. zwei Jahre.
ich habe am 29. dezember 2001 eine anzahlung auf einen ergometer getätigt. dazu wurde der komplette kaufpreis von dem sporthaus in die kasse eingebucht und die 200dm anzahlung abgezogen. ich habe eine quittung über den komplettkaufpreis abzgl. anzahlung bekommen. das gerät soll ende januar 2002 geliefert werden.
ich hätte natürlich gerne die zweijährige Gewährleistung.
meine frage: ist die gewährleistungsdauer nun zwei jahre (zeitpunkt der lieferung: januar 2002) oder ein jahr (zeitpunkt der rechnung mit der erfolgten anzahlung: 29.12.2001)?
ich habe am 29. dezember 2001 eine anzahlung auf einen ergometer getätigt. dazu wurde der komplette kaufpreis von dem sporthaus in die kasse eingebucht und die 200dm anzahlung abgezogen. ich habe eine quittung über den komplettkaufpreis abzgl. anzahlung bekommen. das gerät soll ende januar 2002 geliefert werden.
ich hätte natürlich gerne die zweijährige Gewährleistung.
meine frage: ist die gewährleistungsdauer nun zwei jahre (zeitpunkt der lieferung: januar 2002) oder ein jahr (zeitpunkt der rechnung mit der erfolgten anzahlung: 29.12.2001)?
