Bei den Preisen zahlen wir drauf...?

Tag!

In den letzten Monaten habbich ein paar Mal gehoert, dass Haendler dem Kunden gegenueber erzaehlen, dass bei DEM SONDERANGEBOT die selbst draufzahlen, also mit Verlust verkaufen. Genauso letztens bei der Spasskasse. Kumpel wollte fuer seine Wertpapiergeschaefte bei dem Laden kuendigen wegen der zu hohen Kosten. Daraufhin bot die Spasskasse an, die Gebuehren nur fuer ihn um 50% zu senken und behauptete, dass sie dabei draufzahlen wuerden.

Duerfen Haendler/Banken das ueberhaupt?
Oder soll ich beim Kartellamt mal fragen?

Li

Moin Li,

Soweit ich mich dunkel erinnere, darf ein Kaufmann nicht unter dem Einstandspreis veräussern. Ob das nach der Gesetzesreform noch gilt, weiss ich nicht. Ausserdem gab es wohl eine (zeitlich begrenzte) Ausnahmeregelung.

De Facto wird das Gesetz (soweit es noch existiert) immer wieder ausser Kraft gesetzt, da man normalerweise die Einstandspreise oder Einkaufspreise der Händler nicht kennt, somit eine Beweisführung auch nicht ganz einfach ist.

Aber solche Redewendungen halte ich dann doch insofern für übertrieben, dass bei einer Betrachtung des Deckungsbeitrages 1 (ich hoffe, mich lassen jetzt meine BWL-Kenntnisse nicht im Stich, damit ist der reine Ertrag als Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis ohne Nebenkosten gemeint) niemand ein negatives Ergebnis erzielt. Wenn man jeweils den Verwaltungsaufwand mit einberechnet, ist dies allerdings durchaus möglich, aver auch hier nicht dauerhaft oder in Verbindung (oder in Erwartung) mit einem lohnenden Geschäft.

Gruß

ALex

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Hallo,

Preisdumping ist auch weiterhin verboten. Was allerdings Preisdumping ist, darüber wird im Einzelfall immer wieder gerne gestritten. So gibt es ganz legale Formen der Mischkalkulation und Quersubventionierung, die kein Preisdumping darstellen. Wenn jemand aber im größeren Stil Ware „unter Preis“ anbietet und diese gezielt mit dem Dumpingpreis bewirbt, wird die Luft dünn.

Insbesondere viele Dienstleistungen sind kostendeckend gar nicht mehr anbietbar, werden aber als Service gerne und auch ganz legal dann unter Preis angeboten, weil man damit die Kundenbindung stärkt (Reparaturen an extrem billigen Produkten). Ähnlich sieht es bei Zubehörteilen und Verbrauchsmaterialien (z.B. Staubsaugerbeutel) aus, die ein kleiner Einzelhändler aus gleichem Grund nicht teurer anbieten kann und will als der Supermarkt, der aber aufgrund großer Abnahmemengen mit seinem VK schon unter dem EK des kleinen Händlers liegt. Da die Verkaufszahlen des kleinen Händlers dadurch auch kaum steigen werden und er dem Supermarkt beim gleichen Preis kaum in merklicher Größenordnung Kunden wegfangen wird, wird man hier nichts unternehmen.

Gefährlich wird es aber dann, wenn der Supermarkt jetzt auch seine Staubsaugerbeutel unter Einstandspreis verkauft und hierzu eine riesige Werbekampagne fährt, um damit ganz gezielt dem Fachgeschäft um die Ecke die Luft rauszulassen. Dies wäre Mißbrauch einer beherrschenden Marktposition, und würde vermutlich vor Gericht enden.

Gruß vom Wiz

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Hallo und guten Tag,

der Händler bzw. die Spasskasse kann viel erzählen.

Schon einmal was von der Deckungsbeitragsrechnung gehört?

Der Händler ist bei der Preisgestaltung kurzfristig und vorübergehend in bestimmten Situationen gezwungen, seinen Preis herabzusetzen. Er muß daher in seiner Kalkulation die Preisunter-grenze kennen. Dies ist ereicht, wenn der Umsatzerlös die variablen Kosten deckt.

Der Deckungsbeitrag ist der Teil der Umsatzerlöse, der nach Abzug der variablen Kosten (Beim Handel Einstandspreis) zur Deckung der fixen Kosten und des Gewinnes verbleibt.

Umsatzerlöse - variable Kosten = Deckungsbeitrag.

Hierzu ein Beispiel:

Ein Einzelhändler kalkuliert die jährliche Verkaufsmenge eines bestimmten Artikels mit 8 000 Stück jährlich.

Verkauf werden aber nur 4 800 Stück.

Das einzelne Stück wird zu 35,00 € verkauft.

Die fixen Kosten liegen bei 50 000 € im Jahr, die variablen Kosten betragen 15 € je Stück.

Der Einzelhändler ist nun an einer höheren Verkaufsmenge interessiert und reduziert seinen Verkaufspreis um 3 € je Stück.
Bietet also den Artikel zu 32 €/Stück als Sonderangebot an.

Durch dieses Sonderangebot erhöht sich die Verkaufsmenge um
1 200 Stück auf 6 000 Stück.

Rechnerisch ist der Deckungsbeitrag bei einer verkauften Menge von 4 800 Stück 46 000,00 € und bei einer verkauften Menge von
6 000 Stück 52 000,00 €.

Unter Berücksichtigung der Fixen Kosten von 50 000,00 € ergibt sich folgender Gewinn:

Verkaufsmenge 4 800 Stück = 46 000,00 €

Verkaufsmenge 6 000 Stück = 52 000,00 €.

Trotz eines reduzierten Preises von 3,00 € je Stück ergibt sich durch die dadurch höhere Verkaufsmenge ein zusätzlicher Gewinn von 6 000 €.

Durch die bei einem Sonderangebot erhöhten Verkaufsmengen, und dem dadurch zusätzlich erzielten Deckungsbeitrag, kann sich also ohne weiteres ein höherer Gewinn ergeben.

Auserdem ist noch nicht berücksichtigt, dass der Händler infolge des Sonderangebotes höhere Mengen einkauft und dadurch unter umständen höhere Rabatte erzielt.

Fazit: Weiterhin handeln und auf keinen Fall beim Kartellamt nachfragen, sondern die günstigen Preise akzeptieren.

Zu weiteren Auskünften bin ich gerne bereit.

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Das gibts öfters…

Tag!

und zwar bei Produkten, die technisch und optisch verbessert werden. z.B. Computer, Zubehör, Fahrräder, Reifen etc.
Zum Beispiel: Ein Einzelhändler kauft 10 Computer 850Pentium zum Verkaufspreis von € 1200 ein. Sein Verdienst liegt vielleicht bei € 100. Er verkauft in den nächsten Wochen 8 Stück.
Es bleiben 2 Stck. im Laden.
Jetzt bringt der Computerhersteller das neue, verbesserte Modell Pentium 1Ghz für € 1000 auf den Markt.
Überall wird Werbung für das neue Modell gemacht. Was würdest du jetzt kaufen?
Genau, wahrscheinlich das neue, billigere.
Was macht jetzt der Einzelhändler mit den verbleibenden „alten Kisten“?
Er kanns ja nichtmal mehr für €1000 verkaufen, es sollte als altes Modell billiger sein wie das neue Modell.
Und jetzt legt er drauf. Oder er wartet, bis ein Kunde kommt, der sich bei Computer überhaupt nicht auskennt, und verkauft ihm ein altes Modell zum offiziellen Preis.
Da der Einzelhändler einen neugewonnen Kunden nicht verkraulen will, wird er sowas also sicher nicht machen.
Genauso läuft es im Einzelhandel mit vielen Produkten. Es gibt nur wenige Menschen, die für ein altes Modell bereit sind den offiziellen Preis zu zahlen.
So läufts natürlich auch in anderen Branchen: Autoteile, Kleidung, Lebensmittel vor Ablaufdatumende, Reifen (dauernd neue Profile) etc.

Viele Grüße
grey