Beweispflicht?

Hallo Experten,

wenn ich nun ein Paket verschicke, welches beim Empfänger auch ankommt, und der Empfänger behauptet nun, daß anstelle eines Tellers, ein Otto Katalog drin war, wer ist dann in der Beweispflicht?

Ist der Empfänger verpflichtet, das Paket in beisein des Postboten zu öffnen und sofort zu reklamieren, oder muß ich nachweisen, daß tatsächlich ein Teller verschickt worden ist?

Gruß und Dank für eure Antworten
Rudi

Hallo,

Du bist i.d.R. immer der Dumme, wenn Du keinen Zeugen hast der bestätigt, dass Du auch die Entsprechende Ware eingepackt hast.

Bei mir war mal ein Fall, da wurde zur Eigentümerversammlung eingeladen. Laut Teilungserklärung erfolgt eine Einladung per Einschreiben.
Ein Eigentümer hat anschließend, 4 Wochen nach der Eigentümerversammlung behauptet, dass er nur den Umschlag erhalten habe, aber darin kein Bief gewesen sein.
Das Mädel der Hausverwaltung hatte keinen Zeugen, der bestätigen konnte das ein Brief eingetütet wurde.

Der betreffende Eigentümer zog vors Gericht und bekam Recht!

Ähnliches, aber aus anderer Perspektive, habe ich beim Retourenhandling erlebt.
Der Kunde behauptet bestimmte Artikel retourniert zu haben, dabei lag nur ein alter Aktenordner im Paket.
Weil jedes Paket nur unter Zeugen geöffnet wurde, hatte der „Kunde“ Pech gehabt.

Also, wenn Du was versendest, sieh zu das Du Zeugen hast!
Dieses gilt auch fürs Öffnen!

Gruß
Karl-Heinz

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