import aus drittland ( zollfrei wegen praeferenzberechtigung ).
warenwert: eur 1.000.000.-
es erfolgt jedoch keine berechnung an den enduser, sondern eine monatliche mietrechnung ueber 100.000.- die gesamtmietdauer betraegt 2 jahre.
der enduser ist zwar vorsteuerabzugsberechtigt, aber die zahlung der eust ist ihm „zu kompliziert“ - wie wickelt man das am sinnvollsten ab?
die warenbegleitende ausgangsrechnung laesst sich noch beliebig gestalten.
was schlagen die experten vor?
gruss
khs
Gute Frage, steuerrechtlich kenne ich mich nicht so gut aus > aber als erstes fällt mir zu dem Thema die temporäre Einfuhr ein (Carnet, Ausbesserungsschein oder was es da sonst noch gibt) die die Ware zur Weiteren Benutzung nicht hindert.
Nur so eine doofe Idee aber vielleicht geht so etwas ja.
der enduser ist zwar vorsteuerabzugsberechtigt, aber die
zahlung der eust ist ihm „zu kompliziert“ -
Was ist daran kompliziert?
Das einfachste wäre Kaufen und wieder zurückverkaufen. Der Kaufpreis kann dann monatlich in Raten gezahlt werden. Zu einem vorher vereinbarten Preis wird dann wieder zurückverkauft. Der eigentumsvorhalt bis zur endgültigen Bezahlung sichert die Eigentumsrechte.
Ausbesserungsschein oder was es da sonst noch gibt) die die
Ware zur Weiteren Benutzung nicht hindert.
hi,
das waere auch die beste loesung, allerdings gibt es da probleme mit der naemlichkeitssicherung, weil die tele nen haufen versteckte seriennummern haben…
hummel hummel
kuddel
gerade dann wäre es doch interssant, weil er damit seine Umsatzsteuerzahlungen verringert? (natürlich nur, wenn er welche bezahlt, d.h. er macht Umsätze.
Er soll mal seinen StB fragen wie das mit Vor-/und EUST und Verrrechnung mit der Umsatzsteuer funktioniert.
gruss
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Nö, Carnet ATA laufen meiner Meinung nach 1 ganzes Jahr. Und wenn man die Maschine als Ausstellungsstück präsentiert, und dieses dann später gekauft worden ist: alles in Ordnung.
Ausser bei Euch in Deutschland gibt’s auch MWST-Kontrollen, wo die Beamten (wie hier in der CH) die ganze Firma auseinander nehmen und alles mal ein bisschen anschauen. In diesem Fall käme die Sache doch ziemlich schräg raus.
Nun aber die Frage: woher kommt die Ware ? Um die MWST komplett umgehen zu können müsste man die Maschine (oder was auch immer) kurz vor 1 Jahr zurück schicken Carnet ATA löschen, neues ATA machen und Maschine wieder raus.
Oder der Rechnungssteller nimmt die MWST selber auf sich. Auch ne Möglichkeit.
Ich denke, ATA ist hier das beste, wenn man die Steuern komplett umgehen will.
Und ein kleiner Hin-/Rücktransport wird auch nicht soooo teuer sein.
Die Nämlichkeissicherung sehe ich nicht als Problem. Eher die Art der Verwendung. Mit dem Carnet zur vorübergehenden Verwendung kannst du auf Messen udergl. ausstellen oder Präsentationen durchführen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß du ein Carnet für einen Produktionsstandort bekommst. Vielleicht gehts noch durch, wenns zu Testzwecken eingeführt wird. Im Prinzip ist das Gerät nach einer gewissen Zeit gebraucht und hat nicht mehr den Neuwert:wink:
da hast du recht!
moin,
klar, das hebelt das carnet aus + es wird komplizierter,
da die gewerbsmaessige nutzung versteuert werden muss.
trotzdem bleibt die ursprungsfrage bestehen…
gruss
khs