die Incoterms gelten eigendlich nur für die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer. Kann man diese auch für eine Beziehung Schenker-Beschenktem gelten lassen ?? Oder wäre das, wenn man es in einem Schenkungevertrag ausführt, null und nichtig, eben weil es sich nicht auf eine Verkaufsbeziehung handelt?
Ich bin zwar kein Anwalt aber soweit ich weis sind Schenkungsverträge soweit es keine Besonderheiten wir Immobilien oder so beinhalten formfrei und somit könnt Ihr vereinbaren was ihr wollt solange beide damit einverstanden sind. Warum also nicht auch die Lieferung sowie die damit verbunden Kosten regeln, muss ja nicht unbedingt auf Basis der INCO Terms sein.
Betrieblich *grins* und nur für caritative/Humanitäre zwecke
Leider nicht soooo einfach, unser justitiariat teilte mir beispielsweise mit, dass Schenkungsverträge der notariellen beglaubigung bedürfen, sofern die schenkung nicht sofort vollzogen, also der artikel nicht im gleichen augenblick physisch übergeben wird… Puuhh…
Betrieblich *grins* und nur für caritative/Humanitäre zwecke
Nach deinen Informationen sind es offensichtlich Schleier.
Leider nicht soooo einfach, unser justitiariat teilte mir
beispielsweise mit, dass Schenkungsverträge der notariellen
beglaubigung bedürfen, sofern die schenkung nicht sofort
vollzogen, also der artikel nicht im gleichen augenblick
physisch übergeben wird… Puuhh…
das zum einen zumanderen wenn der Wert sehr hoch ist und die Freibeträge für Schenkungen überschreitet sollte man zur Sicherheit des beschenkten einen solchen Vertrag machen, damit die Schenkung nicht angefochten werden kann.
Aber was hat das mit Inco-Terms zu tun?
Wenn ich jemandem einen Oldtimer schenke, der in München steht und der will den in Hongkong haben, dann soll er verdammt den selbst dahin bringen, sonst kriegt er ihn nicht.
ich bin noch neu in der Materie und deswegen kann es sein daß ich daneben liege, aber mein Gedanke dazu: Auch wenn es sich um ein Geschenk handelt muß eine Proforma-Rechnung mit der Ware geschickt werden.
Die Incoterms haben dann aber möglicherweise auch Einfluß darauf wie der Zoll die EuSt und den Zoll berechnet, jedenfalls wenn die Ware einen bestimmten Wert überschreitet.
Insofern könnte es sein daß man den „passenden“ Incoterm auf der Proforma-Rechnung vermerkt…