'Verspätung' in den dt. Sped. Bedingungen

Hallo alle

Wir haben hier in unserem Unternehmen das Problem, daß wir Lieferungen mit unseren eigenen LKW zu einem bestimmten Zeitpunkt avisieren, es ja aber immer zu Verspätungen kommen kann.

Nun bin ich der Meinung, daß in den deutschen Spediteursbedingungen eine vom Kunden zu akzeptierende Verspätung (2 Stunden???) definiert ist.

Wer kann mir eine Seite nennen, wo ich diese Bedinugungen und ganz besonders den Teil „Verspätung“ einsehen kann …

Danke im Voraus

Michael Rehfinger

Also Problem:
Wenn ich einen Vertrag mit einen Fixtermin abschliesse, bin ich
verpflichtet diesen auch einzuhalten.
(Gibt natürlich mögliche Ausschlußklauseln, aber die wären
Vertragsbestandteils).

Viele Unternehmen (AutoKonzerne u.a.) haben gar keine Lager-
bevorratung mehr. Vielmehr ist dort Just-in-time Lieferung
gefragt, oder wie andere schon formulierten:
Der LKW ist das Lager.
Darüber gibt es auch Verträge…und jede Minute kostet Geld.

Hallo nochmal …

Grundsätzlich geben wir in unseren Auftragsbestätigungen immer nur eine Kalenderwoche, in der wir liefern, an. Nur wenn der LKW unterwegs ist, kann man ja schon etwa eine Uhrzeit dem Kunden nennen. NUn bin ich der Meinung, daß es eine zu akzeptierende +/- Zeit gibt (Stau oder so), die ein Kunde akzeptieren muss … Ich glaube, zu wissen, dass es so etwa 2 Stunden waren. Das muss doch irgendwo festgehalten sein, oder?

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Es kommt darauf an, an wen man liefert.
A)Händler an Privat =
B)Händler an Händler.

Bei B könnte in den AGB folgendes stehen:
Höhere Gewalt berechtigt uns - selbst bei garantierter Lieferzeit - zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.

Du sprichst von den ADSp. Dort wird bei Überschreitung der Lieferfrist auf das HGB hingewiesen. Im HGB heisst es bei Überschreitung der Lieferfrist, das als Schadenersatz (dem Auftraggeber) 3xFracht zusteht. Es sei denn Du garantiert eine bestimmte Ankunftszeit > dann haftet der FF unbegrenzt. Da Du allerdings nur die KW angibst und die Zeit und den Tag telefonisch avisiert gibt es meiner Meinung nach keine Haftungsregularien. Und 2 Std. halte ich zumindest im Speditionsgewerbe auch im Einzelfall vertretbar !

Grüße
Andre