Hallo, habe mal eine Frage.
Bin heute auf der Autobahn von der Polizei angehalten worden. Die Beamten wollten meine Tachscheiben sehe, nur ich habe ja keine Fahrtenschreiber in meinem Bus. Sie sagen mir das seid neusten auch 2,8 bis 3,5 Tonnen Buse Ihre Lenkzeiten nachweisen müssen.
Weiss vielleicht jemand wo ich genauere Infos über das Thema bekomme, wäre sehr wichtig.
Hallo,
Hallo, habe mal eine Frage.
Bin heute auf der Autobahn von der Polizei angehalten worden.
Die Beamten wollten meine Tachscheiben sehe, nur ich habe ja
keine Fahrtenschreiber in meinem Bus. Sie sagen mir das seid
neusten auch 2,8 bis 3,5 Tonnen Buse Ihre Lenkzeiten
nachweisen müssen.
ja, das stimmt,allerdings nur einschließlich anhänger, wobei auch ein Arbeitszeitnachweis genügen würde. Darauf müssen folgende Daten aufgeführt sein:
Vor- und Zuname des Fahrers
Datum
Kennzeichen von Fz. und Anhänger
Km-Stand bei Fahrtbeginn und Ende
Lenkzeiten - unterbrechungen - Ruhezeigen
Diese Eintragungen müssen unverzüglich gemacht werden.
Wenn du dich belesen willst:
Peter Schneider „Lenk- und Ruhezeiten - Leitfaden für die Praxis“
ISBN 3-9807856-7-X Buch anschauen
LG
Kat
Hi zusammen,
gilt die Fahrtenschreiber - Regelung bei Transportern nicht nur im gewerblichen Verkehr?
Ich habe da nen Link für Dich / Euch
http://www.verkehrsknoten.de/forum/messages/744.html
Vielleicht hilft das weiter.
Gruss