Kann mir da mal einer helfen??
Es wird meinem Bekannten folgende Straftat zur Last gelegt:
Sattelzugfahrzeug/ Auflieger trotz Samstagsfahrvebot mit einem Kühler mehr als 2 Stunden später als erlaubt, also 19:40h gefahren in Tirol (Transit-Italien/Deutschland) mit lebenden Pflanzen 14 Grad Temperatur vorgeschrieben und nun kommt der Tiroler und will 220.- Euronen haben.
Dagegen würde ich liebend gerne Einspruch einlegen.
Ich denke mal, dass ich in ganz Europa mit lebenden Pflanzen fahren kann, ohne unserem „Sonntagsfahrverbot“ zu schaden- nur in Tirol ticken die Uhren eben etwas anders- kann mir da mal einer Auskunft geben- bzw. einen Link nennen, wo ich das gezielt herauslesen kann?
THX für euere Antworten
Norbert