Fahrverbote in Tirol

Kann mir da mal einer helfen??

Es wird meinem Bekannten folgende Straftat zur Last gelegt:
Sattelzugfahrzeug/ Auflieger trotz Samstagsfahrvebot mit einem Kühler mehr als 2 Stunden später als erlaubt, also 19:40h gefahren in Tirol (Transit-Italien/Deutschland) mit lebenden Pflanzen 14 Grad Temperatur vorgeschrieben und nun kommt der Tiroler und will 220.- Euronen haben.
Dagegen würde ich liebend gerne Einspruch einlegen.
Ich denke mal, dass ich in ganz Europa mit lebenden Pflanzen fahren kann, ohne unserem „Sonntagsfahrverbot“ zu schaden- nur in Tirol ticken die Uhren eben etwas anders- kann mir da mal einer Auskunft geben- bzw. einen Link nennen, wo ich das gezielt herauslesen kann?

THX für euere Antworten
Norbert

moin,
die strafe wird zu zahlen sein!
die aktuellsten vorschriften gibt es im vks-handbuchdes internationalen strassengueterverkehrs.
da heisst es u.a. beim punkt „generelle fahrverbote“:

fahrverbot an wochenenden und feiertagen…

an samstagen 15.00-24.00 uhr

an sonn- und feiertagen 0.00 - 22.00 uhr

ausgenommen sind:

lkw ohne anhaenger und sattelkfz ueber 7,5 t zul. gesamtgewicht, wenn schlacht- oder stechvieh, leicht verderbliche lebensmittel, getraenke in ausflugsgebiete… befoerdert werden.

diese lebensmittel sind mehrzeilig klar gelistet.

pflanzen werden in keinster weise erwaehnt.

gruss
khs