moin,
folgendes szenario:
ich hatte einem mir bekannten spediteur einen klaren auftrag gegeben:
gestellung eines containers in xyz in deutschland
container wird durch kunden mit umzugsgut gepackt
mein beauftragter spediteur sollte
den container nach gran canaria verschiffen
alle exportdoks erledigen ( mit vorliegenden ladelisten )
alle importformaliteaten organisieren
den container zustellen
der auftrag wurde formuliert als " frei haus maspalomas ddp"
mein beauftragter spediteur hatte jedoch schwierigkeiten:
er erkannte anfangs uebrhaupt nicht, dass gran canaria keine eu verschiffung ist
die dem abholenden fahrer uebergebenen ladelisten gingen verloren , dass kein t2l erstellt wurde
fakt ist, dass der container nunmehr seit drei wochen in einem hafen in gran canaria steht + nicht zugestellt werden kann ( wegen fehlendem t2l)
der sachbearbeiter, mit dem ich das alles vorab verhandelte, war in urlaub - seine stellvertreter konnten/wollten da nicht tiefer einsteigen.
meine meinung ist: ich habe einen klaren auftrag gegeben, der beauftragte spediteur muss das ding durchziehen + alle angefallenen kosten tragen - die kosten werden allein durch lagergeld betraechtlich sein - der kunde ist sinksauer, denn er sitzt nun seit drei wochen auf der insel ohne kleider + moebel
der beauftragte spediteur meint: ich haette ihn auf die schwierigkeiten bez. gran canaria hinweisen muessen - er waere kein „uebersiedelungsberater“ .
wie seht ihr fachleute das?
gruss
khs
Hallo
Wenn die Dinge so wie beschrieben auch im Auftrag stehen, dann muß der Spediteur haften.
Wichtig ist, sofort eine Haftbarhaltung zusenden.
Grüße
Peter Lehnert
PS
Stelle diese Frage mal in folgenden Forum
dort sind mehr Fachleute
http://www.transportadressen.de/forum/
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Hi!
Ich geh davon aus, dass er auf den Kosten sitzenbleibt. Du hast sicher eine Preisanfrage vor Lieferung erstellt und DDP einen Betrag genannt bekommen. Ich bin aber in dieser Hinsicht kein Fachmann.
Wie aber kann die Sache so schnell wie möglich üner die Bühne gebracht werden?
1.) Wieso sind die Kanaren nicht EU? Meines Wissens gibt es Steuersonderregelungen, aber das EU-Zollrecht sollte doch hier zur Anwendug kommen. Also wäre die Ware nicht zu deklarieren.
2.)Wenn 1.) nicht stimmt, wie wurde die Ware aus DE exportiert? Wurde eine Ausfuhr gemacht? Wenn ja, müsste bei dieser Ausfuhr die Liste anhängen. Unter der Vorlage der Ausfuhr samt Liste sollte es kein Problem sein nachträglich ein T2L zu erstellen.
3.) Wenn die Ware dringend benötigt wird so kann diese doch trotzdem abgefertigt werden. Übersiedlungsgut unterliegt generell Sonderrichtlinien. Ansonsten könnte man die Güter auch noch ganz normal abfertigen und hinterher gegen die Abgaben berufen. Stell ich mir trotz allem Aufwand billiger vor.
Der entscheidende Fehler bei dieser Aktion war der, dass ein Speditieur ohne Kanarenerfahrung mit dem Transport beauftragt wurde. Vielleicht wäre es besser einen ortsansässigen Spediteur hinzuzuschalten. Vielleicht fehlt ja nur ein bischen Bakschisch am Antrag.
Viel Glück - würde mich interessieren wie die Sache ausgeht.
Grüße Dusan
moin antworten im text:
Ich geh davon aus, dass er auf den Kosten sitzenbleibt. Du
hast sicher eine Preisanfrage vor Lieferung erstellt und DDP
einen Betrag genannt bekommen. Ich bin aber in dieser Hinsicht
kein Fachmann.
genauso ist es - die anfrage war exakt erstellt, der auftrag wurde wortgleich erteilt.
Wie aber kann die Sache so schnell wie möglich üner die Bühne
gebracht werden?
1.) Wieso sind die Kanaren nicht EU? Meines Wissens gibt es
Steuersonderregelungen, aber das EU-Zollrecht sollte doch hier
zur Anwendug kommen. Also wäre die Ware nicht zu deklarieren.
die kanaren haben einen sonderstatus: uebersiedelungsgut ist eigentlich generell abgabenfrei, aber nur dann, wenn ein t2l ( das ich eigentlich nur aus der luftfracht kenne ) die sendung begleitet.
das t2l wurde NICHT erstellt! weil naemlich der abholende trucker oder der anlieferschuppen die ladelisten verschlampt hat.
2.)Wenn 1.) nicht stimmt, wie wurde die Ware aus DE
exportiert? Wurde eine Ausfuhr gemacht? Wenn ja, müsste bei
dieser Ausfuhr die Liste anhängen. Unter der Vorlage der
Ausfuhr samt Liste sollte es kein Problem sein nachträglich
ein T2L zu erstellen.
das t2l wurde mittlerweile nacherstellt und runtergefaxt - das original ist seit ca 1 woche mit einem kurierdienst unterwegs… also auch hier hakt es…
3.) Wenn die Ware dringend benötigt wird so kann diese doch
trotzdem abgefertigt werden. Übersiedlungsgut unterliegt
generell Sonderrichtlinien. Ansonsten könnte man die Güter
auch noch ganz normal abfertigen und hinterher gegen die
Abgaben berufen. Stell ich mir trotz allem Aufwand billiger
vor.
die ware wird nicht ultradringend benoetigt - mehr sorgen machen mir die betraechtlichen lagergebuehren fuer den container pro tag…
Der entscheidende Fehler bei dieser Aktion war der, dass ein
Speditieur ohne Kanarenerfahrung mit dem Transport beauftragt
wurde. Vielleicht wäre es besser einen ortsansässigen
Spediteur hinzuzuschalten. Vielleicht fehlt ja nur ein bischen
Bakschisch am Antrag.
das sehe ich genauso, aber meinen deutschen kunden fehlt ( noch ) die bakschischmentalitaet. du weisst ja auch, dass so ein bakschisch nach hinten losgehen kann, wenn man an den falschen geraet…
Viel Glück - würde mich interessieren wie die Sache ausgeht.
i keep you informed…
Grüße Dusan
gruss zurueck
kuddel
Hi,
also einen klaren und einwandfreien Auftrag gibt es nicht (siehe aktuelle Rechtsprechung) und der Erst- Spediteur ist immer der dumme. Wer einen Überssetransport zu den Kanaren annimmt sollte wissen das als Präferenznachweis eine T2L erforderlich ist (schließlich gibt es nicht mehr all zu viele Fahrtgebiete in denen man diese braucht). Was mich bei der ganzen Sache stutzig macht ist, dass personal effects generell eher als Zollfrei angesehen werden und somit ein Präferenznachweis nicht erforderlich ist.
Was die zu erwarten Lagergelder angeht so hoffe ich mal das dein Spediteur (des Vertrauens) rechzeitig einen Sondersatz vereinbart hat denn wie du schon richtig sagt, die Kosten können schnell man ein paar Euro pro Tag werden.
Wichtig für die Schadenabwicklung wird sein, wer wann versucht hat diesen zu minimieren. ES kann immer mal etwas schief gehen und jemand kann etwas vergessen, eine Zeit von 3 Wochen zur Behebung dieses Schaden ist aber mehr als durchschnittlich. Über diese Schiene solltest du auch daraus kommen. Die Lagergeldfreie Zeit nach Eintreffen ist für die Erledigung der Zollformalitäten gedacht. Sollten hier Probleme aufkommen hat der Spediteur im Empfangshafen seine 2-5 Tage Lagergeldfreie Zeit um diese zu beheben. Es wird also wichtig sein, wer wen wann informiert hat und wer wie lange gebraucht hat um Informationen weiterzuleiten.
Ich an deiner Stelle würde schon mal ein kleines Protokoll anfertigen und deinen Spedi vorsorglich für alle Schäden haftbar halten. Der Schaden der durch Regressansprüche entstehen könnte wäre um ein vielfaches Höher wie die der Lagergelder.
Viel Glück
Me
Hallo,
nur mal ne Frage:
Hat Dein Kunde Dich beauftragt einen Spediteur zu suchen um diesen mit dem Umzug zu beauftragen?
Wenn ja, wärst für Deinen Kunden doch theoretisch erst mal Du haftbar und Du müsstest bei dem Spediteur Dein Geld zurückholen.?
Gruß
4-season
moin
mein kunde ist ein persoenlicher freund.
er sagte: schaff mir den container nach gran canaria. ich bin zwar auch spediteur, aber in einem voellig anderen bereich aktiv - von seefracht habe ich wenig plan.
mit dem geld zurueckholen habe ich mir es so gedacht, dass ich die rechnung des beauftragten spediteurs nicht bzw eingeschraenkt bezahlen werde.
gruss
khs
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Hi!
Gibts in DE sowas wie SVS.
Die sollte Fehler der Spedition decken.
Grüße Dusan
mehr!!
moin
dieser transport wuerde sogar mit einzelanmeldung „all risc“ eingedeckt!
gruss
khs
Servus,
welcher Spediteur in der Kette des Transports die Verschiffung
und Verzollung vornimmt das ist nicht das Problem.
Fakt ist, der Spediteur ist Dienstleister - und ein Dienstleister
der nunmal die Verschiffung nach Gran Canaria anbietet hat die Pflicht seinen Kunden zu informieren über den Ablauf des Transports, von der Übernahme zur Verzollung, Verschiffung bis hin zur Einfuhrverzollung
in Gran Canaria.
Der Spediteur ist nicht nur Dienstleister sondern auch Fachmann auf seinem Gebiet - gerade wenn er diesen Service anbietet und durchführt.
Alleine die Durchführung des Transports ist für dich gleichzusetzen mit einer Annahme des Transportauftrages. Von den Moment wo der Spediteur die Ware abgeholt hat ist mit dir ein Vertragsverhältnis eingegangen. Und in diesem Fall der Transportauftrag nach Gran Canaria.
Die Unwissenheit deines Spediteurs ist nicht das PRoblem deiner Person,
es ist un bleibt das PRoblem des Spediteurs.
Ich würde mir an deiner Stelle Rückendeckung holen, jetzt bin ich mir nicht ganz sicher - ich denke bei der Verbraucherzentrale, vielleicht sogar eher bei der IHK - und dann noch beim Zoll (zumindest Infos sammeln)! Verband für Güterverkehr, Logistik und Entsorgung (Ich glaube so hieß der) da solltest Du auch ein bisschen Rückendeckung bekommen - und gleichzeitig würde ich dort den Spediteur über die mangelhafte durchführung und Informationspflicht als auch Kenntnis über die Durchführung solcher Transporte dort einen reinwürgen!
Und dann setze deinem Spediteur eine Frist von max. 7 Tage - die Kuh vom Eis zu holen. Das T2L Dokument müßte er mit dem NCTS Verfahren als PDF File vorliegen haben - somit kann er dies mühelos zum Empfangsspediteur oder Zoll nachsenden.
Besten Gruß
Maik Hoffmann