Einwurfeinschreiben

Liebe Experten,

im Rechtsforum wird gerade die Beweiskraft eines Einwurfeinschreibens der Deutschen Post diskutiert. Die juristische Würdigung der Tatsachen ist dabei nicht so sehr das Problem; allein ist die Frage, was denn eigentlich die Tatsachen sind.

Ich dachte, bei einem Einwurfeinschreiben wird der Einwurf des Briefes, nachdem dieser erfolgt ist, protokolliert. Nun muss ich lesen, dass das gar nicht stimmt; entweder schon in der Theorie nicht oder jedenfalls nicht in der Praxis. Wird der Einwurf des Einschreibens etwa schon vor der Austragung durch den Postboten protokolliert? Was genau beweist ein Einwurfeinschreiben…?

Wer weiß was?

Levay

Hi,

google liefert als ersten Link: http://www.123recht.net/article.asp?a=15618

Gruß
Achim

Genau der Link ist es, den wir diskutieren. Die rechtliche Beurteilung ist mir schon klar, nur wird ja dort vorausgesetzt, dass nicht wirklich der Einwurf dokumentiert wird. Soweit war ich also schon, und jetzt möchte ich wissen, ob das auch wirklich stimmt …

Levay