Zoll UND MwSt. ? Ist das immer so?

Hallo,

bitte haut mich nicht für meine Frage, aber ich bin heute aus allen Wolken gefallen, als ich bei der Post über 50€ nachzahlen sollte für meine Bestellung aus den USA. Ich habe on einem Onlineshop ganz normal, wie hier vielleicht bei OTTO oder QUELLE, Kleidung für mich privat bestellt. Und das nicht zum ersten Mal. Bisher musste ich zum Zollamt und die schickten mir dann ne Rechnung über 16% Mehrwertsteuer. Diesmal war nur ein Kärtchen von der Post und auf der „Berechnung der Einfuhrabgaben“ werden zunächst 12% ZOLLEU auf den Warenwert aufgeschlagen und auf die Summe nochmal 16%.

Das sind in dem Fall über 50€ und das sind 20€ mehr, als ich mit gerechnet habe. Ist das so korrekt? Kann man da irgendwie Einspruch einlegen? Spielt es eine Rolle, dass es für den Privatgebrauch ist bzw. gehen die vielleicht von einem Weiterverkauf aus? Es wundert mich halt nur, dass dies bisher nicht berechnet wurde. Bei meiner letzten Bestellung von $90 hat er mich sogar ganz gehen lassen ohne was zu berechnen.

Danke im Voraus

Magi

Hallo Magi,

das ist so korrekt. Da scheint es auch keine Annahme eines Weiterverkaufs zu geben. Die Einfuhrabgaben berechnen sich wie folgt: Warenwert+Transportkosten=Zollwert, darauf x% Zoll. Zollwert+Zoll=EUSt.-Wert, darauf 16% EUSt. EUSt=Einfuhrumsatzsteuer, entspricht MWSt.
Wenn Du bei solchen Bestellungen auch schon ohne Abgaben davongekommen bist, könnte das am bearbeitenden Zöllner liegen, weil der einen guten Tag hatte oder so. Grundsätzlich ist die von Dir beschriebene Abrechnung korrekt.
Des weiteren gibt es Waren, für die kein Zoll anfällt, oder für die nur aus bestimmten Ursprungsländern Zoll anfällt. Dies unterliegt auch Änderungen, so dass man nicht davon ausgehen kann, dass ein einmal bestellter Artikel IMMER zollfrei ist.

Gruß,

Florian

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Vielen Dank… Schade… Naja, ich muss aber zugene, dass es dennoch lohnenswert ist. ISt nur für mich viel Geld.

Schöenen Tag

Hallo,

in der Vergangenheit hast Du einfach nur sehr viel Glück gehabt. Prinzipiell fallen immer Einfuhrabgaben an (es sei denn eine Ware ist zollfrei), und gerade Bekleidung hat gewöhnlich sehr hohe Zollsätze (meist 12%) und wie mein Vorposter schon richtig erklärt hat wird das nicht nur auf den Warenwert, sondern (anteilig) auch die Transportkosten gerechnet.
Dazu kommen nochmal 16% EuSt, die auf Warenwert, Transportkosten UND den Zollbetrag angerechnet werden.

Hier http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… kannst Du die Zollsätze einsehen - Bekleidung ist in Abschnitt XI untergebracht. „Gestricke“ sind wirkliche Strickwaren, „gewirkt“ sind Stoffe wie T-Shirts oder Jeans, bei denen die Fäden eng verwebt sind.

Gruß,

MecFleih