Hallo,
passt hier nur bedingt thematisch rein:
ich habe eine bestellte Ware wegen Nichtgefallens an den Verkäufer zurückgeschickt. War allerdings kein Paket, sondern „normaler“ Maxi-Brief. Jetzt sagt der (potentielle) Verkäufer, die Sendung sei nie bei ihm angekommen. Er verlangt nun von mir den Kaufpreis, weil ich’s ja versemmelt hätte.
Ist das so rechtens? Moralisch etc. meinetwegen ja, aber auch richtig rechtens? Ich dachte mich zu erinnern, dass Rücksendungen auch auf’s Risiko des Verkäufers gehen…
Weiß da jemand was mit Hand und Fuss d’rüber?
Schönen Sonntag,
Holger
unabhängig von der Gefahrtragung kannst Du nicht nachweisen, daß Du die Ware retourniert hast, weil Du sie per Maxibrief und nicht per empfangsquittiertem Paket geschickt hast !
Es könnte ja jeder behaupten, daß er die Ware per Maxibrief zurückgeschickt hat und sie trotzdem behält, verstehst Du?
Gefahrtragung ist hier eher uninteressant, aber schau mal in die AGB’s. Selbst Quelle, Otto, etc. verschicken auf Gefahr des Käufers, obwohl sich diese Versandhäuser nie darauf berufen…
Viele Grüsse
Gabriele
Hallo Holger,
da die Beweislage, ob Du die Ware abgeschickt hast oder nicht, bei Dir liegt, mußt Du nun versuchen, die verschwundene Sendung bei der Post ausfindig machen zu lassen.
Eine schöne Restwochen wünscht
DER BERND
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Ist das so rechtens? Moralisch etc. meinetwegen ja, aber auch
richtig rechtens? Ich dachte mich zu erinnern, dass
Rücksendungen auch auf’s Risiko des Verkäufers gehen…
Hallo!
Ich kann dir zwar keinen Paragraphen dazu benennen, aber das Thema ist auch ein Dauerbrenner in den eBay-Foren. Demnach hat ein gewerblicher Verkäufer zwar die Rücksendung zu bezahlen, wenn der Wert der Ware über 40 Euro liegt, aber der Rück-Versand vom Käufer muss ausreichend versichert erfolgen (also z.B. im Postpaket). Sonst kann ja jeder behaupten, etwas retour geschickt zu haben.
Gruß
Kata Rina