Surfbrett aus der Schweiz nach Deutschland

Hallo,

ich würde evtl. ein Surfbrett aus in der Schweiz kaufen. Da ich nicht
in Süddeutschland wohne, würde ich es mir gerne zuschicken lassen,
allerdings weiß ich nciht welcher Dienst in der SChweiz oder auch in
Deutschland so einen Service anbieten würde.
Ich fürchte, dass der transport leider relativ teuer sein wird, da das
Surfbrett ja auch über 2,50m lang ist.

Kennt jemand einen günstigen Versandweg?

Moritz

Hallo,

nicht übersehen: die Einfuhr kostet 2,7% Zoll (anzurechnen auf den Warenwert und 5% der Transportkosten) plus 16% Einfuhrumsatzsteuer auf Warenwert, die kompletten Transportkosten und den Zollbetrag.

Wer sowas versendet wei ßich nicht - wahrscheinlich geht’s am Besten über eine Spedition?

Gruß,

MecFleih

Versand über jede Sammelgutspedition oder aber man hat manchmal Glück bei www.myhammer.de.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nicht übersehen: die Einfuhr kostet 2,7% Zoll (anzurechnen auf
den Warenwert und 5% der Transportkosten) plus 16%
Einfuhrumsatzsteuer auf Warenwert, die kompletten
Transportkosten und den Zollbetrag.

Das würde mich jetzt interessieren, wie du auf das kommst. Meines Wissens wird zur Berechnung der Abgaben der Grenzwert herangezogen, das ist der Preis der Ware + die Kosten des Transportes bis zur Grenze.

Das er die deutsche Umsatzsteuer bezahlen muss kann er durch die Rückforderung der schweizerischen Steuer kompensieren. In Österreich würde man das mittels U32 oder U34 machen.

Grüße
Dusan

Hi,

nicht übersehen: die Einfuhr kostet 2,7% Zoll (anzurechnen auf
den Warenwert und 5% der Transportkosten) plus 16%
Einfuhrumsatzsteuer auf Warenwert, die kompletten
Transportkosten und den Zollbetrag.

Das würde mich jetzt interessieren, wie du auf das kommst.
Meines Wissens wird zur Berechnung der Abgaben der Grenzwert
herangezogen, das ist der Preis der Ware + die Kosten des
Transportes bis zur Grenze.

Die anteiligen Transportkosten, die zur Berechnung des Zollwertes herangezogen werden, sind bei Sendungen aus der Schweiz generell 5% der Gesamt-Transportkosten.

Das er die deutsche Umsatzsteuer bezahlen muss kann er durch
die Rückforderung der schweizerischen Steuer kompensieren. In
Österreich würde man das mittels U32 oder U34 machen.

Da kenne ich mich jetzt nicht so mit aus… Bei einer privaten Sendung kann er doch sowieso keine EuSt zurückfordern, oder? Das ist das Pendant zur MwSt bei einem Kauf im Inland und den deutschen Zoll interessiert nicht daß er in der Schweiz vielleicht auch schon Steuern gezahlt hat…

Gruß,

MecFleih

Die anteiligen Transportkosten, die zur Berechnung des
Zollwertes herangezogen werden, sind bei Sendungen aus der
Schweiz generell 5% der Gesamt-Transportkosten.

Du meinst der Kunde in Flensburg zahlt genauso 5& von den Transportkosten wie der Kunde aus Freiburg? Der würde sich schön bedanken.

Das er die deutsche Umsatzsteuer bezahlen muss kann er durch
die Rückforderung der schweizerischen Steuer kompensieren. In
Österreich würde man das mittels U32 oder U34 machen.

Da kenne ich mich jetzt nicht so mit aus… Bei einer privaten
Sendung kann er doch sowieso keine EuSt zurückfordern, oder?

Die Eust nicht, das ist ja die Einfuhrumsatzsteuer. Er braucht allerdings im Exportland keine Mwst. zu zahlen, bzw. kann sich diese erstatten lassen wenn er den Nachweis bringt, dass die Ware das Land verlassen hat.

Das ist das Pendant zur MwSt bei einem Kauf im Inland und den
deutschen Zoll interessiert nicht daß er in der Schweiz
vielleicht auch schon Steuern gezahlt hat…

Das nicht, deswegen nimmt sie aber auch den Nettowarenwert und nicht den Bruttowarenwert zur Berechnung. Sonst würde man Steuern von einer Steuer zahlen.

Der Zollwert ist immer der Grenzwert ohne Steuern!

Grüße
Dusan

Du meinst der Kunde in Flensburg zahlt genauso 5& von den
Transportkosten wie der Kunde aus Freiburg? Der würde sich
schön bedanken.

Ganz Recht. Verzollt werden muß nur der Teil der Transportleistung, die außerhalb des EU-Gebietes liegt, also die Strecke innerhalb der Schweiz. Und da wird pauschal unterstellt daß diese Teilstrecke 5% ausmacht.

Die Eust nicht, das ist ja die Einfuhrumsatzsteuer. Er braucht
allerdings im Exportland keine Mwst. zu zahlen, bzw. kann sich
diese erstatten lassen wenn er den Nachweis bringt, dass die
Ware das Land verlassen hat.

Das ist dann aber nichts, was mit dem deutschen Fiskus zu tun hat, sondern eine Regelung innerhalb der Schweiz. Es mag sein daß die Schweiz solche Regeln hat - ist mir allerdings nicht bekannt und hat auch mit dem Import nicht direkt zu tun…

Das nicht, deswegen nimmt sie aber auch den Nettowarenwert und
nicht den Bruttowarenwert zur Berechnung. Sonst würde man
Steuern von einer Steuer zahlen.

Der Zollwert ist immer der Grenzwert ohne Steuern!

Der Zoll richtet sich nach den Warenwerten auf der Rechnung und ihn interessiert nicht welche Steuern man in anderen Ländern gezahlt oder nicht gezahlt hat. Es spielt nicht mal eine Rolle ob überhaupt Geld geflossen ist, denn es geht um den Warenwert, nicht die Kaufsumme…

Gruß,

MecFleih

Ganz Recht. Verzollt werden muß nur der Teil der
Transportleistung, die außerhalb des EU-Gebietes liegt, also
die Strecke innerhalb der Schweiz. Und da wird pauschal
unterstellt daß diese Teilstrecke 5% ausmacht.

Vielleicht wird das irgendwo so gemacht, richtig ist es nicht.

Die Eust nicht, das ist ja die Einfuhrumsatzsteuer. Er braucht
allerdings im Exportland keine Mwst. zu zahlen, bzw. kann sich
diese erstatten lassen wenn er den Nachweis bringt, dass die
Ware das Land verlassen hat.

Das ist dann aber nichts, was mit dem deutschen Fiskus zu tun
hat, sondern eine Regelung innerhalb der Schweiz. Es mag sein
daß die Schweiz solche Regeln hat - ist mir allerdings nicht
bekannt und hat auch mit dem Import nicht direkt zu tun…

Stimmt. Allerdings wirst du als Privatperson zuerst einmal die Mwst zahlen müssen. Damit du diese nicht zweimal zahlst musst du sie einmal zurückholen.

Das nicht, deswegen nimmt sie aber auch den Nettowarenwert und
nicht den Bruttowarenwert zur Berechnung. Sonst würde man
Steuern von einer Steuer zahlen.

Der Zollwert ist immer der Grenzwert ohne Steuern!

Der Zoll richtet sich nach den Warenwerten auf der Rechnung
und ihn interessiert nicht welche Steuern man in anderen
Ländern gezahlt oder nicht gezahlt hat. Es spielt nicht mal
eine Rolle ob überhaupt Geld geflossen ist, denn es geht um
den Warenwert, nicht die Kaufsumme…

Der Zollwert ist der Warenwert + der anteiligen Fracht + eventuelle anteilige Versicherung bis zur Grenze. Das nennt man da Grenzwert. Wenn du meinen Beitrag zum Thema Warenwert genau gelsen hättest, würdest du bemerken, dass wir uns im Prinzip einig sind. Bis auf die Fracht. Wenn das tatsächlich so gehandhabt wird, was ich mir durchaus vorstellen kann, weil ich jahrelang als Zolldeklarant gearbeitet habe und die Arbeistmoral des Zolls kenne, ist das eine Verarsche für Kunden die höhere Transportkosten haben. Das wird beim Paketverkehr keine Auswirkubngen haben, anders schauts im Land- und Luftverkehr aus.

Grüße
Dusan

weil ich jahrelang als Zolldeklarant gearbeitet habe

Ich auch - und zwar im Luftfracht-Import. Es mag natürlich sein daß es auf dem Land- oder Seeweg anders abgewickelt wird als bei Luftfracht, aber da läufts so wie von mir beschrieben. Ansonsten würde ein weltweit agierender Paketdienst an seinem Europa-Hub sämtliche Importe in die EU falsch gestellen - und ich denke eher nicht daß das der Fall ist :smile: Man kann dem Saftladen alles vorwerfen, aber nicht daß sie bei der Zollabwicklung nicht gewissenhaft wären…

Ganz Recht. Verzollt werden muß nur der Teil der
Transportleistung, die außerhalb des EU-Gebietes liegt, also
die Strecke innerhalb der Schweiz. Und da wird pauschal
unterstellt daß diese Teilstrecke 5% ausmacht.

Vielleicht wird das irgendwo so gemacht, richtig ist es nicht.

Sondern, wie müßte es Deiner Meinung nach laufen?

Stimmt. Allerdings wirst du als Privatperson zuerst einmal die
Mwst zahlen müssen. Damit du diese nicht zweimal zahlst musst
du sie einmal zurückholen.

Aber von wem denn? Der deutsche Zoll kassiert EuSt und damit ist es für den erledigt. Sollte es einen Weg geben die schweizerische Steuer zu sparen - OK, da mag es Wege geben. Wobei mir sowas nicht bekannt ist und mich auch wundern würde - warum sollte die Schweiz auf Steuern aus dem Verkauf verzichten? Jeder Staat hat das Interesse seine Steuern zu kassieren, das ist das Pech des Einführers.
Lediglich für Vorsteuerabzugsberechtige ist die EuSt ein durchlaufender Posten. Aber zahlen muß man sie erstmal trotzdem.

Gruß,

MecFleih

Ich auch - und zwar im Luftfracht-Import. Es mag natürlich
sein daß es auf dem Land- oder Seeweg anders abgewickelt wird
als bei Luftfracht, aber da läufts so wie von mir beschrieben.
Ansonsten würde ein weltweit agierender Paketdienst an seinem
Europa-Hub sämtliche Importe in die EU falsch gestellen - und
ich denke eher nicht daß das der Fall ist :smile: Man kann dem
Saftladen alles vorwerfen, aber nicht daß sie bei der
Zollabwicklung nicht gewissenhaft wären…

Ich nehme an, dass das einfach ein Usus war, der sich eingebürgert hat. Wenn die Relation dazu bei allen Fällen gleich war ist es auch richtig, grundsätzlich gibt es aber keine Prozentvorgabe für Sendungen aus irgendwelchen Ländern.

Stell dir vor ein Unternehmer aus der Schweiz liefert eine LKW-Ladung nach Deutschland. Die Strecke in der Schweiz beträgt 200km, die in Deutschland ebenso, dann kommt die Hälfte der Fracht zur Anrechnung. Ist der deutsche Streckenanteil 400km dann kommt ein Drittel der Fracht zur Anrechnung.

Ganz Recht. Verzollt werden muß nur der Teil der
Transportleistung, die außerhalb des EU-Gebietes liegt, also
die Strecke innerhalb der Schweiz. Und da wird pauschal
unterstellt daß diese Teilstrecke 5% ausmacht.

Vielleicht wird das irgendwo so gemacht, richtig ist es nicht.

Sondern, wie müßte es Deiner Meinung nach laufen?

Das hab ich bereits mehrfach beschrieben, der ausl. Frachtanteil wird angerechnet.

Aber von wem denn? Der deutsche Zoll kassiert EuSt und damit
ist es für den erledigt. Sollte es einen Weg geben die
schweizerische Steuer zu sparen - OK, da mag es Wege geben.
Wobei mir sowas nicht bekannt ist und mich auch wundern würde

  • warum sollte die Schweiz auf Steuern aus dem Verkauf
    verzichten? Jeder Staat hat das Interesse seine Steuern zu
    kassieren, das ist das Pech des Einführers.
    Lediglich für Vorsteuerabzugsberechtige ist die EuSt ein
    durchlaufender Posten. Aber zahlen muß man sie erstmal
    trotzdem.

Aus dieser Frage entnehme ich, dass du zwar Zollabwicklungen durchgeführt hast, die Materie aber nicht gelernt hast.

Stell dir vor, alle Firmen müssten im Ausland und im Inland die MwSt bezahlen, das würde einen Großteil der Importe unrentabel machen.
Ich hab sogar schon die Formulare, wie das U32 und das U34 genannt.
Hier ein kleiner Link für dich, zum besseren Verständnis http://www.flughafen-linz.at/www/cm/bda/de/departure…

Unternehmen fakturieren schon ohne Steuer, hier gilt die Ausfuhrerklärung,die der Zoll früher mal abgestempelt hat, als Nachweis des Austritts.

Grüße
Dusan