Lieferungsnachweise

Hallo,

man stelle sich folgenden Umstand vor: ein Endkunde bestellt bei einem Zwischenhändler, dieser bei einem Reseller und dieser wiederum bei einem Großhändler, welcher direkt an den Endkunden ausliefert. Die Kette sieht also wie folgt aus: Großhändler-Reseller-Zwischenhändler-Endkunde

Das Problem ist, dass der Zwischenhändler beim Reseller den vom Endkunden unterschriebenen Lieferschein anfordert, obwohl der arme Reseller doch gar keinen einzigen Lieferschein jemals zu Gesicht bekommt. Ist dass denn so Gang und Gebe?

Vielleicht kann mir auch jemand allgemein sagen, wo steht wer, wie Liefernachweise und in welcher Form erbringen muss? Ist das auch im BGB/HGB verankert?

Schonmal Danke vorab für Eure Hilfe

Viele Grüße
Kai

Hi,

generell sind „normale“ Kaufverträge formfrei und jeder kann vereinbaren was er möchte. Sollte es im Streitfall vor Gericht landen ist die Frage wer kann was beweisen (lückenlos). Kann einer der beteiligten Vertragspartner einen Schritt in der Lieferkette nicht beweisen hat er den „Schwarzen Peter“. Alles in allem also immer eine Frage der Absicherung.

Viele Grüße
Me

PS: Hat wenig mit Logistik & Versand zu tun, eher mit Handel oder Recht :wink:

Moin,

der liefernachweis ist vom lieferanten, im diesem fall ist es der grosshändler bzw. dessen beauftragter spediteur, zu erbringen. Der reseller muss sich mit dem grossändler in verbindung setzten und denn ls. „beantragen“.

Für den kaufvertrag ist die reihenfolge Endkunde-Zwischenhändler-Reseller-Grossändler

Für den liefervertrag ist es wichtig wer den auftrag gegeben hat die sendung beim endkunden anzuliefern. der nachweis können ein gewöhnlicher lieferschein, eine von kunden unterschriebene kopie der transport dokumente o.ä. sein.

Rechtliche grundlagen sind unteranderem das HGB/BGB und die ADSP (Allgemeine deutsche spediteursbedingungen)

gruss
chris

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Danke Chris, danke MeToo!

Viele Grüße