ich hab da so ein Problem mit einem Päckchen was ich erhalten sollte.
Die Problematik weicht ein wenig von den anderen Themen hier ab, denn das Päckchen war bereits bei mir. Ich war zu der Zeit leider nicht zuhause und habe so einen orangenen Benachrichtigungszettel im Briefkasten gehabt. Nächsten Tag wollt ich das dann abholen von der Post doch die finden das dort nicht wieder!? Die meinen die haben überall geguckt - einfach weg. Die Zustellerin hatte ich angerufen und die hat mir versichert das Sie das Päckchen auf den richtigen Wagen (den der zur Post geht) gepackt hat, aber es ist weder beim Absender wieder zurück gekommen, noch wurde es ein zweites mal zugestellt, und meine Poststelle hat auch keinen Plan…
was soll ich denn jetzt machen? Mit diesem Nachforschungsantrag ist man ja auch nicht sehr beholfen, und immerhin war es ja schonmal hier, also hat die Post das ja zu 100% verschlampt… wie siehts aus mit Entschädigung? Die Post muss das doch zahlen oder nicht? (ist ein Pullover für 65€ drin)
hab noch ein wenig Geduld.
Es kann durchaus mal vorkommen, dass das Päckchen falsch sortiert wurde und in einer ganz anderen Filiale auf Abholung wartet.
Oder vielleicht doch noch ein Nachbar angetroffen wurde, der das Päckchen für Dich angenommen hat… hast Du die mal gefragt???
Wann hattest Du denn die Karte im Briefkasten???
Wenn sicher ist, dass es nicht noch auftaucht ( so 14 Tage nach Abschicken würde ich warten) sollte der Absender einen Nachforschungsantrag stellen.
Beim Päckchen wird es aber leider nichts mit Entschädigung…
das gleiche Problem hatte ich auch schon mal. Letztendlich landete die Ware nach einiger Zeit (ca. 4 Wochen) doch wieder beim Versender. Ich gehe davon aus, dass das Päckchen im Postamt falsch einsortiert wurde und nun noch irgendwo liegt. Wenn Du Glück hast, wird es nach dem Weihnachtspostwahn gefunden und geht dann (weil die Lagerfrist ja sicherlich abgelaufen ist) an den Versender zurück. Bis dahin kannst Du außer Nachforschungsantrag nichts tun.
Nur keine Panik
Hi,
habe jahrelang als Großversender mit Post verschickt.
Um Wihnachten rum gab es immer das gleiche Problem:
Pakete werden nicht ausgeliefert oder der Empfänger ist nicht zu hasue.
Standardverfahren der Post:
Einlagerung 7 Werktage ab Zustellungsversuch.Dann wird es an den Absender zurückgeschickt.
>Die Weihnachtspost trifft jedes Jahr wieder ca. Mitte Januar beim Absender wieder ein.
Nachforschungsantrag kannst du dir schenken.
Den Antrag kann nur der Versender stellen.
Wenn dir der Versender die Paketidentifikationsnummer gibt kannst du selbst den Weg nachvollziehen.
Post hat Servicenummern per Telefon und bietet auch Internetverfolgung an.
(muss alles in einer zele stehen, keine leerzeichen
Wenn Paket nicht mehr zurückkommt, dauert es mehrere Monate bis Nachforschung (auf Antrag) abgeschlossen ist.
Paket haftet nur für Pakete, nicht für Päckchen.
problem ist nur, das es ein Päckchen war, sonst wäre ich wohl schon weiter… und wenn dann Päckchen wirklich wieder zurückgeht kann das auch keiner Nachvollziehen, und da es eine Sache von eBay war :-\ wenn die verkäuferin scharf nachdenkt und bissl clever wäre dann wüsste sie das niemand weiß das sie das päckchen zurückbekommen gehabt haben würde (oder so) … dann könnte sie auch einfach sagen nö es kam nie zurück und kanns nochmal verscheuern… würde mir ja aber auffallen, aber ich denke mal das macht sie nicht (klang sehr kooperativ)
nur das Päckchen war ja schon bei mir zuhause, wie kann sowas sein das die das verschlampen das versteh ich einfach nicht… das muss doch da irgendwo liegen, ansonsten könnte sich ja jeder Zusteller mal jede Woche n Päckchen einstecken, wenn die eh nicht versichert sind…
eines ist klar wenn das nicht bald ankommt verklag ich Zusteller oder Post, is mir ganz egal auch wenns nur um 60 Euro ging, die will ich wieder haben. Ich hab ne Rechtsschutzversicherung - nen Anwalt kostet mich nix… also von daher
eines ist klar wenn das nicht bald ankommt verklag ich
Zusteller oder Post, is mir ganz egal auch wenns nur um 60
Euro ging, die will ich wieder haben. Ich hab ne
Rechtsschutzversicherung - nen Anwalt kostet mich nix… also
von daher
Das wird vermutlich nix bringen. Der Versender hat den Vertrag mit der Post, nicht Du. Da nicht versichert versendet wurde, ist die Post aus dem Schneider.
Du könntest höchstens eine Anzeige wg. Diebstahls/Unterschlagung gegen die Postmitarbeiter machen, aber ob das ohne Indizien etwas bringt? Na ja, Dein Anwalt wird es Dir besser erklären können.
Das wird vermutlich nix bringen. Der Versender hat den Vertrag
mit der Post, nicht Du. Da nicht versichert versendet wurde,
ist die Post aus dem Schneider.
Du könntest höchstens eine Anzeige wg.
Diebstahls/Unterschlagung gegen die Postmitarbeiter machen,
aber ob das ohne Indizien etwas bringt? Na ja, Dein Anwalt
wird es Dir besser erklären können.
Hi again,
vergiss die Anzeige und Klage gegen die Post.
Du hast mit denen keinen Vertrag, deshalb kannst du nicht anzeigen und klagen.
Du kannst aber dein Geld vom E-Bay-Verkäufer wieder holen, wenn er es ssich unter den Nagel reißt.
Die Transportrisiken liegen immer beim Versnder. Auch das Risiko des Verlustes.
Er hat dann den Vertrag mit dir nicht erfüllt und muss Geld zurück geben.
Er kan dann gegen Post Klagen usw…, er hat den Einliefrungsnachweis… mit dem er sich eigentlich gleich den… äääähhem… den er gleich als Toilettenpapier benutzen kann.
Die Post hat in ihren Beförderungsbedingungen gleich jede Haftung für Päckchen ausgeschlossen.
Also. Setz dich mit dem Verkäufer in Verbindung. Wenn er nichts unternimmt/unternehmen will oder nicht nochmal zuschickt, soll er Geld zurück geben.
Und ihm kannst du eher mit Anwalt kommen.
vergiss die Anzeige und Klage gegen die Post.
Du hast mit denen keinen Vertrag, deshalb kannst du nicht
anzeigen und klagen.
Warum sagst Du mir das?
Du kannst aber dein Geld vom E-Bay-Verkäufer wieder holen,
wenn er es ssich unter den Nagel reißt.
Die Transportrisiken liegen immer beim Versnder. Auch das
Risiko des Verlustes.
Er hat dann den Vertrag mit dir nicht erfüllt und muss Geld
zurück geben.
Das gilt aber nur dann, wenn es sich nicht um einen Privatverkauf handelt.
so was ähnliches hatte ich mit ner Nachnahme… Mein Postzusteller konnte nicht wechseln, sagte er kommt auf dem Rückweg noch mal, ich solle bis dahin passendes Geld besorgen. NIE wieder hab ich die Sendung gesehen, nichts hat sie wieder ans Tageslicht gebracht…
jo also erstmal handelt es sich um einen privatverkauf…soweit schon mal klar… sicher stimmt es irgendwo das die post sich da rausreden kann weil es unversichert ist,… ich verstehe es ja auch wenn bei einer unversicherten sendung was kaputt geht und die post nix zahlt… aber wenn es vor meiner haustür war und dann einfach weg ist hab ich da kein verständnis für… und da verklag ich auch irgendwen is mir egal, der Absender kann doch auch nix dafür… und wenn ich von ihm/ihr das Geld einklagen will heißt es nachher bestimmt das ich hätte auf versicherten Versand bestehen können :-\ oder? (wurde jedenfalls nicht zur wahl gestellt bei der auktion)
der Verkäufer muss den Versand nachweisen, z.B. Einschreiben, Paketquittung oder ähnliches.
Er hat erfüllt, wenn er versendet hat. Von einer Versicherung sagt das BGB nichts (§§ 145ff. BGB).
Das Risiko trägt auf dem Transportweg jedoch der Käufer, da der Gefahrenübergang bei der Übergabe an das Transportunternehmen stattfindet.
Da ein Päckchen nicht versichert ist und wohl definitiv bei Dir gewesen ist dürfte der Kaufvertrag als erfüllt anzusehen sein.