Urpsungszeugnis - certificate of Origin

Von: , Frage gestellt am Do, 1. Feb 2007

Hallo,

Ich habe 2 Fragen zum Export von Waren von Deutschland nach außerhalb der EU.

1. Das Usprungszeugnis wird doch von dem Finanzamt unterschrieben, bzw. abgestempelt. Kann ich "einfach" zu meinem zuständigen Finanzamt gehen und welche Dokumente benötige ich dafür.

2. Erstattung der gezahlten MWST, beantrage ich dies auch beim zuständigen Finanzamt und welche Papiere werden hier benötigt?

3. Fallen Computer (PC und Laptop) und der HS Code 847110?

Vielen Dank und Gruß
MOH

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 57 Minuten 1 hilfreich
    Re: Urpsungszeugnis - certificate of Origin

    Hallo, 1. Das Usprungszeugnis wird doch von dem Finanzamt
    unterschrieben,
    Normalerweise wird ein Ursprungszeugnis von der Industrie- und Handelskammer des Exportlandes ausgestellt. Theoretisch auch einer anderen "zugelassenen Behörde", aber der Normalfall ist die IHK. 3. Fallen Computer (PC und Laptop) und der HS Code 847110?
    PC: 8471 4900 900, siehe http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar...

    Laptop: 8471 3000 000 , siehe http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar...

    Zu den anderen Fragen kann ich leider nichts sagen.

    Gruß,

    MecFleih

  2. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Urpsungszeugnis - certificate of Origin

    Hallo,

    zur Erstattung der MWSt. brauchst Du einen Kaufbeleg mit ausgewiesener solchen und eine Export-Anmeldung. Die Steuererstattung läuft über die Zollbehörden, bei denen der Export abgefertigt wird. Ich würde raten, dies über eine Spedition oder einen Zolldeklaranten abzuwickeln.

    Gruß,

    Florian

  3. Antwort von nach 22 Tagen 1 hilfreich
    Re: Urpsungszeugnis - certificate of Origin

    Hallo

    Meine antwort zu:

    1.Das Formular EUR 1 (Ursprungszeugnis) erhält man bei der IHK. Aber abgefertigt wird es vom Zollamt deines Firmensitzes. Das Zollamt wird das EUR1 aber nur ausstellen, wenn nachgewiesen wurde, dass dieses Produkt in der EU hergestellt wurde.

    Wenn das Produkt nicht in der EU oder den assoziierten Ländern hergestellt wurde, dann muss eine Präferenz Form A(Urpsungszeugnis - certificate of Origin) beigefügt werden. (Auch bei der IHK).

    In beiden Fällen muss das Erzeugerland durch eine Lieferantenerklärung belegt werden.

    2. Erstattung der gezahlten MWST, beantrage ich dies auch beim zuständigen Finanzamt und welche Papiere werden hier benötigt?

    Sie bekommen keine Erstattung, sondern stellen eine Rechnung ohne MWST aus.


    Grüße
    Peter Lehnert
    http://www.speditionsbuch.info
    http://www-ost-europa.de [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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