Ich habe 2 Fragen zum Export von Waren von Deutschland nach außerhalb der EU.
Das Usprungszeugnis wird doch von dem Finanzamt unterschrieben, bzw. abgestempelt. Kann ich „einfach“ zu meinem zuständigen Finanzamt gehen und welche Dokumente benötige ich dafür.
Erstattung der gezahlten MWST, beantrage ich dies auch beim zuständigen Finanzamt und welche Papiere werden hier benötigt?
Fallen Computer (PC und Laptop) und der HS Code 847110?
Das Usprungszeugnis wird doch von dem Finanzamt
unterschrieben,
Normalerweise wird ein Ursprungszeugnis von der Industrie- und Handelskammer des Exportlandes ausgestellt. Theoretisch auch einer anderen „zugelassenen Behörde“, aber der Normalfall ist die IHK.
Fallen Computer (PC und Laptop) und der HS Code 847110?
zur Erstattung der MWSt. brauchst Du einen Kaufbeleg mit ausgewiesener solchen und eine Export-Anmeldung. Die Steuererstattung läuft über die Zollbehörden, bei denen der Export abgefertigt wird. Ich würde raten, dies über eine Spedition oder einen Zolldeklaranten abzuwickeln.
1.Das Formular EUR 1 (Ursprungszeugnis) erhält man bei der IHK. Aber abgefertigt wird es vom Zollamt deines Firmensitzes. Das Zollamt wird das EUR1 aber nur ausstellen, wenn nachgewiesen wurde, dass dieses Produkt in der EU hergestellt wurde.
Wenn das Produkt nicht in der EU oder den assoziierten Ländern hergestellt wurde, dann muss eine Präferenz Form A(Urpsungszeugnis - certificate of Origin) beigefügt werden. (Auch bei der IHK).
In beiden Fällen muss das Erzeugerland durch eine Lieferantenerklärung belegt werden.
Erstattung der gezahlten MWST, beantrage ich dies auch beim zuständigen Finanzamt und welche Papiere werden hier benötigt?
Sie bekommen keine Erstattung, sondern stellen eine Rechnung ohne MWST aus.