Urpsungszeugnis - certificate of Origin
Von: , Frage gestellt am Do, 1. Feb 2007
Hallo,
Ich habe 2 Fragen zum Export von Waren von Deutschland nach außerhalb der EU.
1. Das Usprungszeugnis wird doch von dem Finanzamt unterschrieben, bzw. abgestempelt. Kann ich "einfach" zu meinem zuständigen Finanzamt gehen und welche Dokumente benötige ich dafür.
2. Erstattung der gezahlten MWST, beantrage ich dies auch beim zuständigen Finanzamt und welche Papiere werden hier benötigt?
3. Fallen Computer (PC und Laptop) und der HS Code 847110?
Vielen Dank und Gruß
MOH
