Erwerbssteuer Vorsteuer Drittland

Hallo,
Wir (Firma in der Schweiz) kaufen bei Dell CH Laptops, die in Irland konfiguriert und direkt nach Firma XX in Deutschland geliefert werden. Wir stellen Firma XX eine Rechnung über diese Laptops (normalerweise ohne MWST…korrekt?).
Wie muss Firma XX in DE die Vorsteuer oder Erwebssteuer handeln? Firma XX verkauft diese Laptops über Ebay (also MWSt-pflichtig).
Bitte um Hilfe!

Hallo,

ich verstehe deine Frage zwar nicht so richtig, aber die Firma in Deutschland muß beim Zoll die EInfuhrumsatzsteuer bezahlen, die sie aber wiederum als Vorsteuer geltend machen kann. Ist es das, was du wissen wolltest?

Gruß
Sticky

Hallo,
Dell verschickt die Geräte mit UPS direkt an den Kunden / Empfänger, d. h. diese Geräte kommen nicht durch den Zoll. Es ist eine Direktanlieferung.

Servus,

es handelt sich umsatzsteuerlich um ein Reihengeschäft. Es wird so behandelt, als seien dabei zwei Geschäfte im Spiel: Dell IRL liefert an Firma CH, Firma CH liefert an Kunden XX.

Dass Dell CH im Spiel ist, hat bloß formale Bedeutung, da umsatzsteuerlich eine Betriebsstätte Dell Irland besteht, von der aus die Lieferung an Kunden XX bewirkt wird.

In der beschriebenen Kette der Lieferungen gibt es eine bewegte und eine ruhende Lieferung. Die bewegte Lieferung Dell IRL an Firma CH ist im Fall Versand dort, wo der Versand beginnt, als in Irland. Die ruhende Lieferung ist die fiktive Lieferung Firma CH an Kunden XX, die sich dieser Lieferung anschließt. Der Ort dieser fiktiven ruhenden Lieferung ist dort, wo die Lieferung endet, also D.

Und da haben wir den Salat: Die Schweizer Firma CH bewirkt in D eine Lieferung, die in D umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig ist. Eine Befreiungsvorschrift greift nicht, weil die Lieferung ruht, und sowohl Ausfuhrlieferung als auch innergemeinschaftliche Lieferung eine Bewegung zwischen zwei Ländern voraussetzen. Das ist hier nicht der Fall, weil die Ware schon durch die fiktive bewegte Lieferung Dell IRL an Firma CH bewegt worden ist.

Firma CH muss sich also in D als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer erfassen lassen, hat damit auch die Möglichkeit, eine deutsche USt-Identifikationsnummer zu erhalten. Damit wird die Lieferung Dell IRL an Firma CH (USt-pflichtiger Unternehmer in D) zur steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung, Firma CH schuldet die deutsche USt auf den innergemeinschaftlichen Erwerb und kann diese gleichzeitig als Vorsteuer abziehen. Sie stellt dem Kunden XX deutsche USt in Rechnung und führt diese ans deutsche FA ab.

Für die umsatzsteuerliche Erfassung ausländischer Unternehmer ist jeweils zentral ein Finanzamt zuständig. Für Schweizer Unternehmer ist dies erfreulicherweise das FA Konstanz, so dass man mühelos auf Alemannisch telephonieren kann.

Das klingt alles ziemlich kompliziert, aber ich denke, wenn man in die Mysterien von SAP eingeweiht ist, ist einem kein Winkelzug menschlichen Denkens mehr fremd…

Schöne Grüße

MM

Hallo Sticky,

da es sich bei der (faktischen) Lieferung von Dell IRL (umsatzsteuerliche Betriebsstätte von Dell CH) an Endkunden XX nicht um eine Einfuhr aus Drittland handelt, ist auf diese Lieferung keine Einfuhrumsatzsteuer zu erheben. Umsatzsteuerlich zerfällt die Lieferung in zwei getrennte Vorgänge: Dell IRL an Firma (CH) und Firma (CH) an Firma XX (D). Ort der Lieferung des Schweizer Unternehmers an den Kunden XX ist Deutschland, der Schweizer Unternehmer wird dadurch in D umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, muss sich in D umsatzsteuerlich erfassen lassen und muss auf seine Lieferung an Kunden XX deutsche USt ausweisen und abführen.

Schöne Grüße

MM