wir haben vor unsere Gardinenstangen bei einem Internethändler zu bestellen.
Übers Internet können wir aber nur vorkasse eingeben, da die Stangen per Spedition versendet werden… Nachnahme ist da nicht möglich.
Wie können wir uns mit dem Händler einigen sodass wir alle auf der sicheren Seite sind?
wir haben vor unsere Gardinenstangen bei einem Internethändler
zu bestellen.
Übers Internet können wir aber nur vorkasse eingeben, da die
Stangen per Spedition versendet werden… Nachnahme ist da
nicht möglich.
Wenn in AGB Zahlung ausschließlich per Vorkasse vorgesehen ist, ist das höchstwahrscheinlich unwirksam. In diesem Fall kann der Händler, wenn es zum Streit kommt, auf Lieferung der Ware (natürlich nur Zug um Zug gegen Bezahlung) verklagt werden. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung müßte dann u.U. der Gerichtsvollzieher, der die Ware einsacken soll, auch die Gegenleistung (d.h. die Bezahlung) anbieten.
kannst Du bitte Quellen dafür nennen, warum das „höchstwahrscheinlich unwirksam“ sein soll ?
Gruß
S.J.
Wenn in AGB Zahlung ausschließlich per Vorkasse vorgesehen
ist, ist das höchstwahrscheinlich unwirksam. In diesem Fall
kann der Händler, wenn es zum Streit kommt, auf Lieferung der
Ware (natürlich nur Zug um Zug gegen Bezahlung) verklagt
werden. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung müßte dann u.U. der
Gerichtsvollzieher, der die Ware einsacken soll, auch die
Gegenleistung (d.h. die Bezahlung) anbieten.
kannst Du bitte Quellen dafür nennen, warum das
„höchstwahrscheinlich unwirksam“ sein soll ?
Lies z.B.
BGH, v. 20.3.1986, VII ZR 191/85
LG Ffm, v. 25.9.2006, 3-08 O 177/06
LG HH, v. 12.6.2006, 144/06
und „höchstwahrscheinlich“ deshalb, weil - wie das in der Juristerei eben so ist - jeder Sachverhalt anders ist und es daher je nach Lage der Umstände des Einzelfalls auch ganz anders sein kann.